- Eine Ölheizung allein ist nicht mehr förderfähig.
- Kombinieren Sie eine Ölheizung mit erneuerbaren Energien, z. B. mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe, erhalten Sie Fördermittel für die regenerative Komponente.
- Es gibt bis Ende 2036 einen Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn Sie eine funktionierende Ölheizung durch einen regenerativen Wärmeerzeuger ersetzen.
- Bis zu 20 Prozent Zuschuss gibt es für die Optimierung einer Ölheizung, u. a. für den Austausch der Pumpe oder die Dämmung von Rohrleitungen.
Ölheizung Förderung 2025 – Möglichkeiten, Fördersätze und Co.
Inhaltsübersicht & Schnellnavigation
- Ölheizung Förderung 2025 – Möglichkeiten, Fördersätze und Co.
- Keine staatliche Förderung mehr für Ölheizungen
- Warum der Staat die Ölheizung nicht mehr fördert
- Diese Förderung gibt es für eine bestehende Ölheizung in Kombination mit Erneuerbaren Energien
- Förderung Austausch Ölheizungen 2025: Welche Förderung gibt es, wenn die Ölheizung durch ein neues Heizsystem ersetzt wird?
- FAQ zur Förderung einer Ölheizung
Keine staatliche Förderung mehr für Ölheizungen
Die Ölheizung, viele Jahrzehnte lang neben der Gasheizung das meistverbaute Heizsystem in Deutschland, hat so langsam ausgedient. Das beweisen die aktuellen Zahlen: Ölheizungen erwärmen zwar noch rund ein Viertel des Wohnungsbestandes, im Wohnungsneubau ist Heizöl als primäres Beheizungssystem jedoch nur noch mit 0,3 Prozent vertreten (bdew, Stand 2021). Einer der Gründe für diesen extremen Wandel: Ölheizungen sind allein nicht mehr förderfähig. Egal, ob Brennwertkessel oder Öl-Hybridheizung, für den Einbau einer Ölheizung können Sie keine staatlichen Fördergelder mehr beantragen.

Im Gebäudebestand ist die Ölheizung noch immer stark vertreten. | Grafik: BDEW
- Gefördert werden nur noch Heizsysteme, die zumindest anteilig mit Erneuerbaren Energien arbeiten.
- Dann gibt es Förderungen, aber nur für den regenerativen Part des Heizungssystems.

Eine Ölheizung darf nur noch im Team mit erneuerbaren Energien Wärme bereitstellen, wenn Fördergelder gewünscht sind, Foto: Maxi2015, AdobeStock.com
Gut zu wissen: Sie möchten sich nicht komplett von Ihrer Ölheizung verabschieden? Dann koppeln Sie Ihre Ölheizung als Hybridsystem mit Erneuerbaren Energien. So können Sie immerhin für den erneuerbaren Wärmeerzeuger wie Solarthermie, Wärmepumpe und Co. eine anteilige BEG-Förderung beantragen. Alternativ können Sie auch mit verschiedenen Optimierungsmaßnahmen die Effizienz Ihrer Ölheizung steigern und sich einen Zuschuss vom Staat sichern.
Warum der Staat die Ölheizung nicht mehr fördert
Noch entscheidender für das scheinbare Aus der Ölheizung sind aber nicht die wegfallenden staatlichen Förderungen, sondern einige Maßnahmen der Bundesregierung, die den Umstieg auf Erneuerbare Energien forcieren. Der Hintergrund: Um die Ziele des Klimaschutzplans einzuhalten und die CO2-Emissionen in Deutschland deutlich zu reduzieren, ist es unumgänglich, umweltschädliche Ölheizungen nach und nach durch innovative, klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Zu den Maßnahmen zählen:
- eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen
- ein (eingeschränktes) Ölheizungsverbot ab 2026
- eine stetig steigende CO2-Steuer auf Heizöl (und Gas)
- ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beim Ersatz einer Ölheizung gegen Erneuerbare
- das endgültige Aus für Ölheizungen ab 2045
Der Wechsel auf Erneuerbare Energien zahlt sich aus: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert seit 2021 den Einsatz neuer Heizungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Seit 2024 gilt eine BEG-Novelle. Neben der Förderung für ein neues Heizsystem nach dem BEG-Programm gibt es für Besitzer von Ölheizungen einen zusätzlichen Anreiz, die Heizung zu ersetzen: den Heizungstausch-Bonus für Ölheizungen, der jetzt Klima-Geschwindigkeits-Bonus heißt. Der Austauschbonus wird gewährt, wenn in einem bestehenden Gebäude (kein Neubau) eine Ölheizung außer Betrieb genommen, fachgerecht demontiert und entsorgt und eine förderfähige, regenerative, Heizung installiert wird.
Die Namensgebung kommt jedoch nicht von ungefähr: Belohnt wird der schnelle Austausch der Ölheizung. Daher sind die Förder-Prozentpunkte gestaffelt:
- Bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte
- 01. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte
- 01. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte
- 01. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte
- 01. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte
- ab 01. Januar 2037 entfällt der Bonus
Diese Förderung gibt es für eine bestehende Ölheizung in Kombination mit Erneuerbaren Energien
Bestehende Ölheizungen mit moderner Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können in der Regel bis 2045 weiterlaufen. Für sie gilt das Ölheizungsverbot nicht. Aber: Klassische Heizungen, die allein mit dem Energieträger Öl arbeiten, werden von der Bundesregierung nicht mehr gefördert – auch nicht, wenn es sich um moderne Brennwertkessel handelt, die deutlich umweltschonender arbeiten als alte Ölkessel wie Konstanttemperaturkessel. Eine Möglichkeit, die BEG, beziehungsweise den KfW-Zuschuss 458, bei der KfW zu beantragen, gibt es aber dennoch, und zwar dann, wenn Sie Ihre bestehende Ölheizung in ein Hybridsystem umwandeln und mit Erneuerbaren Energien koppeln. Das kann Solarenergie oder eine andere Umweltwärme sein.
Gut zu wissen: Bei einer Öl-Hybridheizung handelt es sich um ein Heizsystem, das den Brennstoff Öl mit mindestens einem weiteren Energieträger kombiniert. Die erneuerbare Energie dient dabei als primärer Energielieferant. Nur wenn dieser nicht zur Verfügung steht oder nicht effizient genutzt werden kann, springt die Ölheizung an und unterstützt das Heizsystem.
Förderfähig laut BEG sind allerdings nur Maßnahmen an Gebäuden, die deren Energieeffizienz verbessern. Das heißt konkret für die Kopplung einer bestehenden Ölheizung mit Erneuerbaren Energien: Nur für den Kauf und die Installation des Bestandteils auf Basis Erneuerbarer Energien kann eine staatliche Förderung beantragt werden.
Besonders verbreitet ist die Kopplung der Öl-Hybridheizung mit
- einer Solarthermieanlage
- einer Wärmepumpe
Förderung einer bestehenden Öl-Hybridheizung mit Solarthermie
Etwa ein Drittel aller modernen Öl-Hybridheizungen werden mit einer Solarthermieanlage kombiniert. In erster Linie dient Solarthermie der Warmwasserbereitung, kann aber auch die Heizung unterstützen. So lassen sich Heizöl und Heizkosten einsparen. Ein weiterer Pluspunkt: Für die Solarthermieanlage können Sie eine staatliche Förderung beantragen.
Gefördert werden
- 30 bis 70 % der Investitionskosten für die Solarthermieanlage
- bis zu 50 % von der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Förderung einer bestehenden Öl-Hybridheizung mit einer Wärmepumpe
In Neubauten sowie in gut gedämmten, sanierten Altbauten zählen Wärmepumpen zu den beliebtesten Heizsystemen. Vor allem in Kombination mit Fußbodenheizungen und anderen Flächenheizungen arbeiten sie effizient und umweltfreundlich. Auch als Hybridsystem mit einer Ölheizung zeigt die Wärmepumpe ihre Stärke. Wenn Sie Ihre Ölheizung umrüsten auf eine Öl-Hybridheizung mit Wärmepumpe, dann steuert ein intelligenter Systemregler das optimale Zusammenspiel beider Anlagen.
Ebenfalls überzeugend ist der Fördersatz für Wärmepumpen. Gefördert werden in der BEG:
- 30 bis 70 % der Investitionskosten für die Wärmepumpe, gedeckelt auf insgesamt 70 Prozent
- davon: 30 % Grundförderung, max. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus bei max. 40.000 Euro Haushaltseinkommen.
- 5 % Wärmepumpenbonus beim Einbau einer effizienten Erd-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpe
- bis zu 50 % von der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Staatliche Förderung für die Modernisierung, aber nicht den Neukauf einer Ölheizung
Sie möchten Ihre Ölheizung modernisieren und gegen ein neues, umweltschonenderes Öl-Brennwertgerät austauschen? Das ist laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 bis entweder 2026 oder 2028 möglich. Die Jahreszahlen legen fest, bis wann Gemeinden individuelle Wärmepläne erstellt haben müssen. Große Kommunen haben bis 2026 und kleinere bis 2028 Zeit. Hinzu kommt eine Übergangsfrist von weiteren fünf Jahren für Bestandsgebäude.
Allerdings müssen Ölheizungen, die ab dem 01. Januar 2024 eingebaut werden, ab dem Jahr 2029 schrittweise ansteigende Anteile an grünen Ölen verwenden: Ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Eine neue Öl-Brennwertheizung mit 65 Prozent regenerativen Energien können Sie jederzeit einbauen. Der Erneuerbaren-Anteil ist dabei auch förderfähig.
Es gibt jedoch keine "Neue-Ölheizung-Förderung". Finanziell unterstützt wird nicht das neue Brennwertgerät, sondern ausschließlich der Einbau der erneuerbaren Komponenten.
- Eine Ölheizung-Förderung bezieht sich immer nur auf die Erneuerbaren Energieträger, mit denen die Ölheizung gekoppelt wird.
- Förderfähig bleibt weiterhin die Optimierung einer bestehenden Ölheizung, z. B. die Einstellung der Heizkurve und Anpassung der Vorlauftemperatur, der Austausch der Heizungspumpe samt Anpassung der Pumpenleistung, die Dämmung von Rohrleitungen oder auch der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit bis zu 20 % Zuschuss. Damit die Heizungsoptimierung gefördert werden kann, ist ein hydraulischer Abgleich der Ölheizung Voraussetzung.
Zusammenfassung: Förderung von einer neuen Öl-Hybridheizung mit Erneuerbaren Energieträgern
Besonders verbreitet und effizient sind folgende Kombinationen:
- Ölheizung plus Solarthermie
- Ölheizung plus Wärmepumpe
Der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern ist in einem Gebäude, das Erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit mindestens 65 Prozent einbindet, förderfähig Es gelten in der BEG 2024 folgende Fördersätze:
Ölheizung in Kombination mit Solarthermie | Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe |
30 bis 70 % der Investitionskosten für die Solarthermieanlage | 30 bis 70 % der Investitionskosten für die Wärmepumpe zusätzlich 5 % Wärmepumpenbonus für eine effiziente Erd-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpe max. 70 % insgesamt |
bis zu 50 % von der Fachplanung und Baubegleitung | bis zu 50 % von der Fachplanung und Baubegleitung |
Förderung Austausch Ölheizungen 2025: Welche Förderung gibt es, wenn die Ölheizung durch ein neues Heizsystem ersetzt wird?
Die Bundesregierung forciert den Austausch von Ölheizungen gegen Erneuerbare Energien mit attraktiven Förderungen. Wer seine Ölheizung beispielsweise durch eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung ersetzt, erhält einen Zuschuss zwischen 30 und 70 % der Kosten. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur Geräte und Installationskosten, sondern auch Demontage- und Entsorgungskosten für die bestehende Ölheizung.
- Gut zu wissen: Ist die Ölheizung einmal ausgetauscht, darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
- Zusätzlich zum reinen Heizungstausch wird auch die Komplettsanierung einer Immobilie zum Effizienzhaus gefördert, als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss durch die KfW. Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Alternativen zur Ölheizung.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick
Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen ein energieeffizienteres Heizsystem austauschen, können Sie je nach Wärmeerzeuger folgende Förderungen beantragen:
Wärmeerzeuger | Förderung/Fördersatz |
Wärmepumpe | 30 bis 70 % BEG-Förderung 5 % Effizienzbonus
|
Biomasseheizung | 30 bis 70 % BEG-Förderung
|
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 30 bis 70 % BEG-Förderung |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung | 30 bis 70 % BEG-Förderung |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasseheizung | 30 bis 70 % BEG-Förderung
|
Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz |
|