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Feinstaub aus dem Kaminofen: Grenzwerte & Feinstaubfilter

Ein Kaminofen produziert im laufenden Betrieb auch Feinstaub. Feinstaub dringt aufgrund der geringen Partikelgröße in die Atemwege ein und kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Deshalb gelten besondere Bestimmungen für Feinstaub Produzenten. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen regelt die Grenzwerte. Hält ein Kaminofen diese nicht ein, kann er auch nachträglich mit einem Feinstaubfilter versehen werden. Weiterlesen
Thorben Frahm
Thorben Frahm
6 Feb. 2023

Kaminofen Feinstaub, Feinstaubfilter & die Feinstaubverordnung

Kaminofen Feinstaubfilter

Viele Hersteller bieten einen Kaminofen mit integriertem Feinstaubfilter an, Bild: Hark GmbH & Co. KG

Bei der Verbrennung von festen Kaminofen Brennstoffen wie Scheitholz entsteht eine gewisse Menge an lungengängigem Feinstaub. Durch die Zunahme der Verwendung von offenen Feuerstätten und dem Kaminofen in privaten Haushalten hat sich die Gesamtemmissionsmenge auf mehrere Tausend Tonnen jährlich erhöht.

Die Feinstaubverordnung, genauer das Bundesimmissionsschutzgesetz, legt Grenzwerte für diese Emmissionen fest und schreibt verbindliche Stufen für den Ausstoß an Feinstaub aus einem Kaminofen vor. Das Bundesumweltministerium hat einen Fragen-und-Antwort Katalog herausgegeben, der viele offene Fragen klärt.

Feinstaub Grenzwerte für den Kaminofen

Der HKI Industrieverband bietet mit einer Online Datenbank die Möglichkeit, eine Abfrage der Feinstaub Grenzwerte zu stellen. Grundsätzlich gilt die Novelle für alle Kleinfeueranlagen ab 4 Kilowatt Leistung. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen für bestehende Kaminöfen, die sich am Zeitpunkt der Kaminofen Typenprüfung orientieren:

  • vor dem 01.01.1975 errichtete Kaminöfen müssen bis zum 31.12. 2014 mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden
  • zwischen dem 01.01.1985 bis 31.12.1984 errichtete Kaminöfen müssen bis zum 31.12.2017 mit Feinstaubfilter nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden
  • ein zwischen dem 01.01.1985 und dem 31.12.1994 errichteter Kaminofen muss bis zum 31.12.2020 mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden
  • zwischen dem 01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der novellierten Verordnung im März 2010 errichtete Kaminöfen mit Feinstaubfilter müssen bis zum 31.12.2024 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Nach Inkrafttreten der Novelle der Feinstaubverordnung gelten zwei Stufen:

  • Stufe 1: abhängig von Brennstoff und Nennwärmeleistung zwischen 0,06 bis 0,10 Feinstaub gemessen in Gramm je Kubikmeter
  • Stufe 2 gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 errichtet wurden: abhängig von Brennstoff und Nennwärmeleistung 0,02 Staub gemessen in Gramm je Kubikmeter

Der Kaminofen kann nachträglich mit einem Feinstaubfilter ausgestattet werden

Ältere Kaminofen Systeme können im angegebenen Zeitraum entweder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Kostengünstigste Möglichkeit ist zunächst der Nachweis, dass die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Feinstaubverordnung stellt dem Verbraucher frei, ob er den Nachweis vom Hersteller vorlegt oder eine Messung vor Ort an seiner Heizung durchführen lässt.

Falls notwendig, können überschrittene Grenzwerte durch einen Feinstaubfilter korrigiert werden. Der Feinstaubfilter sorgt ähnlich wie der Dieselpartikelfilter im Auto dafür, dass Feinstaub Partikel aus der Abgasluft gefiltert werden. Mittlerweile sind verschiedene Feinstaubfilter im Fachhandel erhältlich. Die Feinstaub Grenzwerte lassen sich übrigens durch gute Wahl vom Kaminofen Holz und ob man mit dem Kaminofen richtig heizt relativ leicht und kostensparend einhalten.

Über die Feinstaubverordnung, den Einbau eines Feinstaubfilters und die Einhaltung der Feinstaub Grenzwerte informieren neben dem Schornsteinfeger auch Kaminofen-Fachbetriebe.

Thorben Frahm
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für regenerative Heizsysteme.
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