Eine Kaminofen Bodenplatte ist bei brennbarem Untergrund Vorschrift
Der Mindestabstand kann sich abhängig vom Kaminofen verändern, Bild: RIKA Innovative Ofentechnik GmbH
Besteht der Boden unter und um den Kaminofen herum aus brennbaren Materialien wie bestimmten Keramikfliesen, Natursteinen oder Beton, ist eine Bodenplatte für den Kaminofen Pflicht.
Ein Schornsteinfeger wird bei der Abnahme von einem Kaminofen angehalten, auch die Bodenplatte zu begutachten. Wichtig sind dabei die vor allem Abmessungen der Platte aus Edelstahl oder der Glasplatte.
Die Bodenplatte schützt nicht nur vor Funkenflug, sondern auch vor Verschmutzungen. Wenn also hochwertiger Boden in Form von Parkett verlegt wurde, schützt die Glasplatte den Boden vor herausfallender Asche und Holzresten. Bereits beim Kaminofen Preis sollte die Bodenplatte mit einkalkuliert werden. Zum Kauf eines neues Kaminofens können Sie eine kostenlose Beratung anfordern.
Die Bodenplatte muss groß genug sein
Aus brandschutzrechtlicher Sicht ist es wichtig, dass die Glasplatte oder Edelstahl Platte ausreichend dimensioniert ist. Egal welche Form gewählt wird, muss die Bodenplatte für den Kaminofen die vorgeschriebenen Abmessungen einhalten und damit die Vorschrift erfüllen.
Grundsätzlich kann man sich dabei an den Aufstellhinweisen der jeweiligen Kaminofen-Hersteller orientieren, denn sie arbeiten die teilweise landestypischen bau- und feuerungsrechtlichen Vorschriften in die Aufstellhinweise ihrer Öfen mit ein.
Zur Orientierung kann man von der absoluten Minimalanforderung ausgehen: ausgehend von der Brennrauminnenkante sollte die Bodenplatte mindestens 30 Zentimeter über jeder Kaminseite herausragen. Auch möglich ist es, von der Höhe des Feuerraums ausgehend mindestens 20 Zentimeter zusätzlich als Abmessung einzuplanen, was zeitweise erforderlich ist. Direkt vor der Glastür sollte die Bodenplatte mindestens 50 Zentimeter abdecken. Letztlich ist der Schornsteinfeger beim Vorgespräch die relevante Instanz, denn er begutachtet den Aufstellraum vom Kaminofen hinsichtlich der Bodenplatten Vorschrift und den Brandschutzrichtlinien.
Glasplatte oder Bodenplatte aus Edelstahl?
Die Vorschrift für die Bodenplatte spricht lediglich von einer nicht brennbaren Platte: ob aus Stein, Glas oder Metall ist für die Nutzung als Brandschutzbauteil unerheblich. Ob man sich also für eine Platte aus Edelstahl, Schiefer, Granit oder Glas entscheidet, ist genauso individueller Geschmack wie anderes Kaminofen Zubehör, beispielsweise ein Kaminofen Backfach.
Bei der Kaminofen Glasplatte ist zu beachten, dass sie möglichst abschließend am Boden aufliegt und an den Rändern versiegelt wird: sonst dringt Asche und Schmutz in den Spalt und verunreinigt die Glasplatte von unten. Staubpartikel reiben dann auf dem Untergrund, was bei Parkett und Laminat sehr schnell unschön aussehen kann. Eine Glasplatte von unten zu reinigen ist außerdem nur mit Aufwand möglich: der komplette Ofen muss abgebaut werden. Edelstahl oder Granit und Schiefer sind dagegen pflegeleichter - hier müssen lediglich ab und an Asche- oder Holzreste weggefegt werden.
Verschiedene Designs für eine Kaminofen Bodenplatte aus Edelstahl, Glas oder Granit und viel Erfahrung mit der Bodenplatten Vorschrift haben örtliche Fachbetriebe. Bei wassergeführten Kaminöfen benötigen Sie außerdem einen Kaminofen Wärmetauscher.