Hier finden Sie die aktuellen Förderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen. Wir sprechen hier themenbedingt von Brennstoffzellen-BHKW, der Mini-KWK-Zuschuss gilt aber auch für die meisten mit anderweitigen Techniken und Brennstoffen betriebenen BHKW. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem beschriebenen Förderprogramm um einen Investitionszuschuss handelt. Informationen zur Stromvergütung und weiteren Boni, die Sie im laufenden Betrieb erhalten, finden Sie in unserem Artikel zur Einspeisevergütung für BHKW.
Ist das Brennstoffzellen-BHKW in Sachen Wärme oder Strom besonders effizient, so können Sie zusätzlich zum obigen Betrag noch weitere Bonuszahlungen vom BAFA erhalten: den Wärmebonus und den Strombonus. Beide Boni können bei Erfüllung aller Bedingungen kombiniert werden, allerdings nicht separat zur Basisförderung beantragt werden.
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Wärmeeffizienzbonus: der Wärmebonus wird für Mini-KWK-Anlagen ausgezahlt, die einen (zweiten) Abgaswärmetauscher aufweisen und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Der Wärmeeffizienzbonus beläuft sich auf einen Aufschlag von 25 Prozent der Basisförderung. Das genannte Brennstoffzellen-BHKW aus dem obigen Beispiel erhielte also einen Wärmeeffizienzbonus von 740 Euro.
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Stromeffizienzbonus: der Stromeffizienzbonus greift, wenn das Mini-BHKW einen hohen elektrischen Wirkungsgrad vorweist. Der Stromeffizienzbonus beträgt 60 Prozent der Basisförderung. Unser Beispiel-BHKW erhielte also einen Stromeffizienzbonus von 1.776 Euro. Erfüllt die Brennstoffzellenheizung diese Kriterien, erhalten Sie den Stromeffizienzbonus:
Leistung Min. kWel | Leistung Max. kWel | Elektrischer Wirkungsgrad |
> 0 | ≤ 1 | > 31% |
> 1 | ≤ 4 | > 31% |
> 4 | ≤ 10 | > 33% |
> 10 | ≤ 20 | > 35% |
Das Brennstoffzellen-BHKW muss
* in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen verzeichnet sein,
* per Wartungsvertrag fachlich betreut werden,
* nicht in Regionen befindlich sein, in welchen ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme in Kraft ist,
* einen Wärmespeicher mit einem Volumen von 60 Liter pro Kilowatt thermischer Leistung (kWth) besitzen
* einen Stromzähler installiert haben, damit der KWK-Zuschlag korrekt erfasst werden kann
* müssen ab einer elektrischen Leistung von mehr als 10 kWel die technischen Möglichkeiten aufweisen, Signale des Strommarktes zu erhalten und dadurch ansteuerbar zu sein
* einem hydraulischen Abgleich unterzogen worden sein.
Formelles:
* Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Damit ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages und nicht der tatsächliche Einbau bezeichnet.
* Nur wenn die Bauanzeige vor dem 01. Januar 2009 erstattet oder der Bauantrag bis zu diesem Termin gestellt wurde, ist die Förderung möglich.
Die Liste der förderfähigen Anlagen, den Förderantrag sowie weiterführende Informationen zur BAFA Brennstoffzellen und Mini-KWK-Förderung finden Sie hier auf den Seiten des BAFA<https: bafa="" de="" energie="" formulare_antragsteller="" index.html="" kraft_waerme_kopplung="" mini_kwk_anlagen="" www.bafa.de="">.</https:>
Alternativ zum BAFA Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen können Sie sich auch an die KfW wenden. Sie bietet über das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)" die Bezuschussung von Brennstoffzellenheizungen an.
Dieser Zuschuss gilt ausschließlich für Brennstoffzellenheizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5 kWel und ist nicht mit der BAFA Förderung kombinierbar. Die genauen Konditionen finden Sie in unserem Artikel zum KfW Programm 433.
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für regenerative Heizsysteme.