Seit Januar 2023 ist der Zuschuss für Brennstoffzellen im Rahmen des KfW-Programms 433 gestrichen. Anträge können nicht mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen!
KfW 433 vergibt Brennstoffzellenheizung Förderung als Zuschuss
Inhalt:
Die KfW Förderung der Brennstoffzelle setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Festbetrag - der Grundförderung - und einem variablen, leistungsabhängigen Anteil - der Zusatzförderung. Diese hängt von der elektrischen Leistung (kWel) ab.
KfW 433 - Programm | Förderhöhe |
Festbetrag | 6.800 Euro |
Bonus | 550 Euro je angefangenen 100 Watt kWel (0,1 kW)im Bereich von 0,25 bis 5,0 kWel |
Maximalbetrag | 34.300 Euro |
Bei einer Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 0,5 kWel würde sich die Förderung also mit 9.950 Euro bemerkbar machen, während ein Brennstoffzellen-BHKW mit einer Leistung von 1,3 kWel bereits 13.950 Euro über das KfW 433 Programm erhält. Was eine Brennstoffzellenheizung in der Anschaffung kostet, lesen Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Brennstoffzellenheizung. Hier lesen Sie mehr zur Brennstoffzellenheizung im Einfamilienhaus.
Der Gesamtzuschuss beläuft sich auf Festbetrag plus Zusatzförderung bis zu einem Anteil von bis zu 40% der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag für die KfW Förderung einer Brennstoffzellenheizung liegt bei 34.300 Euro.
Förderfähige Kosten sind der Einbau der Brennstoffzellenheizung, eventuelle Kosten für einen zusätzlichen (integrierten) Wärmeerzeuger, die (im Vorfeld fest zu vereinbarenden) Kosten für einen zehnjährigen Vollwartungsvertrag sowie die Ausgaben für die Analysen durch einen Energieeffizienzexperten. Die Begutachtung des Projektes durch einen Energieeffizienzexperten ist für das Förderprogramm zwingend erforderlich. Zusätzlich fallen "Umfeldmaßnahmen" unter die förderfähigen Kosten. Umfeldmaßnahmen umfassen alle Schritte, die nicht direkt zu den Anschaffungs-, Installations- oder Inbetriebnahmekosten zählen, ohne die eine Heizung aber nicht eingebaut werden könnte. Darunter fallen zum Beispiel der Abbau und die Entsorgung einer alten Heizung, die Optimierung des Heizungsverteilsystems oder die nötigen Anschlussleitungen und deren Verlegung.
Besonders attraktiv am KfW 433 Programm im Vergleich mit anderen Programmen: dieser Zuschuss zur Brennstoffzelle wird im Bestandsbau und im Neubau vergeben. Übrigens ist das KfW 433 Programm nicht Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Planen Sie neben der Brennstoffzellenheizung noch weitere Arbeiten im Bereich der energetischen Sanierung, sollten Sie sich in dieses Programm weiter einlesen.
- Sie nehmen Kontakt mit einem Energieeffizienzexperten auf
- Sie beantragen vor Maßnahmenbeginn den Zuschuss der KfW auf dem Zuschussportal der KfW
- Nach der Förderzusage können Sie das Projekt beginnen
- Nach bestätigter Durchführung erhalten Sie den Zuschuss der KfW
- Alle nötigen Informationen und die "Richtlinie zur Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden", auf der die KfW 433 Förderung basiert, finden Sie im Merkblatt der KfW zum Programm 433.
Anforderungen an das Heizgerät und die Antragstellung
Anforderungen an die Brennstoffzelle:
- Die KfW Förderung der Brennstoffzelle greift bei allen Brennstoffzellenheizung mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5,0 kW im Neubau und Altbau.
- Der Gesamtwirkungsgrad der Brennstoffzelle muss η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32 sein.
- Die Brennstoffzellenheizung benötigt einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren. Dieser muss einen elektrischen Wirkungsgrad von nel ≥ 0,26 sicherstellen.
- Ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht und bei Bedarf nachzuweisen.
- Energieverbräuche und erzeugte Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden. Bis zum ersten Januar 2023 müssen alle Brennstoffzellenheizungen mit einer solchen Anzeige versehen sein.
- Die KfW Förderung der Brennstoffzelle müssen Sie vor Beginn der Bauarbeiten beantragen.
- Ein Energieeffizienzexperte ist vor Antragstellung in das Projekt einzubinden.
Das Programm KfW 433 kann von natürlichen Personen, die Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sind oder für Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften beantragt werden. Ferienhäuser und - Wohnungen sowie Wochenend- und Boardinghäuser sind kein Gegenstand der Förderung. Seit Sommer 2017 ist die KfW 433 Förderung für Kommunen und gewerbliche Interessenten geöffnet. Seit dem 01. Juli 2021 basiert die Förderung einer Brennstoffzellenheizung auf der Richtlinie zur "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte".
Kann ich das KfW 433 Programm und andere Förderprogramme kombinieren?
Ja. Grundsätzlich können Sie die KfW Förderung einer Brennstoffzelle auch mit anderen Programmen kombinieren - mit der Ausnahme von drei Programmen:
Ausgeschlossen ist die Kombination vom KfW 433 Programm mit der:
- Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
- Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
- Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c Einkommensteuergesetz
Die KfW Förderung der Brennstoffzelle erlaubt also nicht den Bezug der BHKW Einspeisevergütung (KWK-Zuschlag) nach dem KWK-Gesetz. Den "üblichen Preis" nach KWK-G §4 erhalten Sie allerdings trotzdem, ebenso wie die "Vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE)".
Und was ist mit einem Zuschuss durch das BAFA? Der Mini-KWK-Zuschuss des BAFA ist seit Ende 2020 nicht mehr erhältlich.
Wenn es keine Brennstoffzelle werden soll, finden Sie hier alle Informationen zur Heizungsförderung aller anderen Systeme.
Weitere Detailinformationen zur staatlichen Förderung einer Brennstoffzelle und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der KfW zum KfW 433 Programm. Fachbetriebe für Planung, Einbau und Wartung einer Brennstoffzellenheizung finden Sie kostenfrei über unsere Fachbetriebssuche.