Holzheizung Förderung - die Bundesländer bieten viele Programme
Bei der Suche nach einer Förderung der Bundesländer, die für die Installation einer Holzheizung (z.B. Hackschnitzelheizung oder Scheitholz-Holzvergaser) anwendbar ist, ist der Blick auf die anvisierte Zielgruppe wichtig.
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So werden etwa im Rahmen des Aktionsplans „Klimaschutz Heizungsanlagen“ von Mecklenburg-Vorpommern zwar dreißig Prozent der „zuwendungsfähigen Kosten“ für Biomasseanlagen, die mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln befeuert werden, übernommen. Allerdings müssen die zuwendungsfähigen Kosten der Holzheizung bei dieser Förderung bei mindestens 20.000 Euro liegen. Förderfähig sind nur Organisationen und Körperschaften.
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Dasselbe gilt für das hessische Programm „Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft“. Hier profitieren zwar grundsätzlich juristische und natürliche Personen von der Förderung und als Holzheizung wird die „marktgängige automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlage“ gefördert. Allerdings müssen die Anlagen mindestens eine Leistung von 50 Kilowatt vorweisen und zur zentralen Wärmeversorgung dienen.
Beide Beispiele machen deutlich, dass die Bundesländer bei ihrer Förderung der Holzheizung und anderer Systeme zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe unterschiedlichste Zielgruppen im Auge haben und mit den verschiedenen Programmen unterschiedlichste Anlagen fördern. Es gibt allerdings auch eine Vielzahl von Programmen zur Förderung einer Holzheizung der Bundesländer für Privatpersonen.
Holzheizung-Förderung für Privatverbaucher: die richtigen Programme finden
- Beim Hamburger Klimaschutzprogramm „Bioenergie“ gehören beispielsweise „Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte“ zur Zielgruppe des Programms und die Förderung gilt auch für Holzheizungen wie etwa Holzpellets-Heizanlagen oder Hackschnitzelfeuerungen in Einzelhäusern. Die Förderung liegt bei 45 Euro pro installierte Nennwärmeleistung der Anlage in Kilowatt.
Welche Bundesländer gewähren welche Förderung einer Holzheizung für welche Zielgruppe und unter welchen Bedingungen? Eine umfassende Antwort auf diese Frage gibt beispielsweise die Liste mit Biomasse-Förderung durch die Bundesländer, die vom BINE Informationsdienst des Fachinformationszentrums Karlsruhe herausgegeben wird.
Passende Programme mit teils sehr unterschiedlichen Konditionen für eine mögliche Förderung einer privaten Holzheizung bieten auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen (für Privatpersonen als Vermieter), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, und Schleswig-Holstein.
Zusätzlich oder alternativ stehen bundesweite Förderprogramme offen, zum Beispiel die BAFA Holzheizung - Förderung. Auch die Förderung einer Holzheizung durch die KfW ist möglich.