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Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen (TAB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieversorgungsunternehmen, die Anforderungen an die elektrischen Anlagen der Endkunden festlegen. Die TAB umfassen auch die Regelungen für den Betrieb von elektrischen Verbrauchsgeräten wie der Elektroheizung, sofern sie fest an das Stromnetz angeschlossen ist. Weiterlesen

Technische Anschlussbedingungen für Elektroheizungen

Technische AnschlussbedingungenElektroheizungen, die als Speicherheizung als vollwertige Heizung zum Einsatz kommen und in der Regel den günstigeren Heizstrom beziehen, müssen entsprechend der technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Energieversorgers installiert werden. Hierfür sind ein separater Zähler, eine zusätzliche Regelung und eine separate Elektroinstallation erforderlich, damit der Stromverbrauch getrennt vom übrigen Stromverbrauch erfasst werden kann.

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Anschlußbedingungen sind Teil der Niederspannungsanschluss­verordnung (NAV), die das Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen (EVU) und den Abnehmern von Elektrizität der allgemeinen Versorgung (private Endkunden) in Hinsicht auf Netzanschluss und Anschlussnutzung regelt.

Technische Anschlussbedingungen (hier ein Bundesmuster) regeln zum Beispiel die Anordnung des Hausanschlusskastens und der Stromzähler sowie den Anschluss von Elektrogeräten, wenn bestimmte elektrische Leistungen überschritten werden. So ist zum Beispiel zu beachten, dass unabhängig davon, an welches Unternehmen der Strompreis gezahlt wird, weiterhin ausschließlich technische Anschlussbedingungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers gelten.

Steuer- und Messeinrichtungen für Elektroheizungen

Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen dürfen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) keine störenden Einflüsse auf andere Kundenanlagen sowie auf das Verteilungsnetz und auf Anlagen des Netzbetreibers ausüben. Technische Anschlussbedingungen für Elektroheizungen sehen vor, dass sie bei einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kW für Drehstromanschluss ausgelegt werden müssen.

Der Netzbetreiber kann den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen. Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt werden kann, fest an. Messeinrichtungen sind Stromzähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler sowie Kommunikations- und Steuergeräte. Technische Anschlussbedingungen sehen hier vor, das Zählerschränke angebracht werden, die eine eigene Stromzählung für Elektroheizungen möglich machen.

Fragen Sie vor der Anschaffung einer neuen Elektroheizung ihren Elektroheizungs-Fachbetrieb, ob diese gemäß der technischen Anschlußbedingungen angeschlossen werden muss.

Christian Märtel
Christian Märtel ist SEO-Manager und Fachredakteur für Wärmepumpen, Gasheizungen und Elektroheizungen.
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