Bundesimmisionsschutzverordnung regelt Schadstoffausstoß
Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt die Grenzwerte für Emissionen von Heizungsanlagen. Die aktuelle Neufassung der BImSchV schreibt besonders für Kleinfeuerungsanlagen sehr strenge Werte vor. Pelletheizungen, die nach dem 22. März 2010 errichtet werden, dürfen nur 0,40 Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter ausstoßen. Ab 2015 gelten noch strengere Werte. Dann dürfen nur noch Anlagen mit einer Emission von maximal 0,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter errichtet werden. Sowohl moderne Pelletkessel als auch Pelletofen erfüllen die Anforderungen der BImSchV jedoch ohne Probleme.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist seit Anfang 2009 gültig. Das EEWärmeG treibt vor allem den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeerzeugung voran. Besonders der Ausstoß klimaschädlicher Stoffe wie beispielsweise Kohlendioxid soll damit verringert werden. Das EEWärmeG schreibt vor, dass bis 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme in Deutschland mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Laut EEWärmeG müssen Bauherren von Neubauten erneuerbare Energien wie beispielsweise Holzpellets zur Wärmegewinnung nutzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des EEWärmeG sind Wärmenetze. Im Interesse des Klimaschutzes können Städte und Gemeinden durch das EEWärmeG die Nutzung eines Wärmenetzes vorschreiben. Vielerorts kann somit auch eine Pelletheizung zum Einsatz kommen.
Die Energieeinsparverordnung - höhere Energieeffizienz für Gebäude
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bestimmte Anforderungen für den Energieverbrauch von Gebäuden vor. Ziel dabei ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung zu senken. Dies wird durch bauliche Vorschriften wie beispielsweise die Wärmedämmung der Gebäudehülle geregelt.
Wichtigste Größe der EnEV ist der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes. Dieser entspricht der Energiemenge, die für Beheizung und Warmwasserbereitung benötigt wird. Die EnEV gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Gebäuden. Für Neubauten und bestehende Gebäude schreibt die EnEV unterschiedliche Werte, die von weiteren Faktoren beeinflusst werden.
EU-Norm 14961-2 garantiert hohe Qualität von Holzpellets
Die EU-Norm 14961-1 ist eine europaweit gültige Vorschrift. Durch diese Norm werden Biomassebrennstoffe wie beispielsweise Holzpellets europaweit einheitlichen Vorschriften unterworfen. Sie stellt bestimmte Anforderungen an die Pellet Qualität und die Pellets Herstellung.
Der Aschegehalt der Pellets muss weniger als einen Prozent betragen und auch der Feuchtigkeitsgehalt und Schadstoffgehalt sind in der Norm geregelt. Produzenten von Pellets dürfen nur bestimmte Holzteile einsetzen und unterliegen einer strengen Kontrolle. So können für den Verbraucher besonders hochwertige Pellets garantiert werden.In Deutschland existieren zwei Gütesiegel, die auf der EU-Norm aufbauen und dem Käufer eine hohe Pelletqualität garantieren: DINplus und ENplus.
Die Feuerungsverordnung ist zwischen den Bundesländern verschieden
Die Feuerungsverordnung, kurz FeuVo, schreibt bestimmte Anforderungen an den Einbau und die Technik von Pelletheizungen. In jedem Bundesland gelten andere Vorschriften, welche sich an der Musterfeuerungsverordnung orientieren. Besonders die Beschaffenheit vom Pellets Heizraum und dem Kamin einer Pelletheizung sind in der FeuVo geregelt.
Das Bundeswaldgesetz sichert eine nachhaltige Holzwirtschaft
Das Bundeswaldgesetz ist das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft. Ziel des Bundeswaldgesetz ist es den Wald wirtschaftlich zu nutzen und als klimafreundlichen Bestandteil der Natur zu fördern. Dies soll durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig gesichert werden. Das Bundeswaldgesetz stellt daher besondere Anforderungen an die Forstwirtschaft und regelt die Erhaltung des Waldes sowie dessen Aufforstung.
Von der scheinbaren Gesetzesdichte sollte man sich jedoch nicht entmutigen lassen. Ein Fachmann wird Ihnen gerne dabei behilflich sein, ihre Pelletheizung ordnungsgemäß zu planen und zu installieren.