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Kommt das Pelletheizung-Verbot?

Auf vielen Webseiten ist zu lesen, dass ein Pelletheizung-Verbot 2025 oder auch schon 2024 kommen könnte – oder dass ein Verbot der Holzheizungen bereits beschlossene Sache sei. Das entspricht nicht den Tatsachen. Es stimmt: Holz- und Pelletheizungen waren nie ganz unumstritten. Kernpunkte der Kritik betreffen die CO2-Bilanz, verschiedene Schadstoffemissionen und unterschiedliche Betrachtungsweisen der Waldnutzung. Diese Kritik schlug sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen nieder, die 2023 eine sehr chaotische Entwicklung nahmen. Weiterlesen
Thorben Frahm
Thorben Frahm
4 Juli 2024
Das Wichtigste vorab: Wird die Pelletheizung verboten?

Nein. Im aktuell novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist die Pelletheizung ohne Einschränkungen im Bestandsbau wie im Neubau erlaubt. 

In einem ersten Entwurf war geplant, eine Pelletheizung nur noch in Kombination mit einem weiteren erneuerbaren Heizungssystem, wie einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe, zu erlauben. Dieser Entwurf hat sich politisch nicht durchgesetzt.

Inhalt

Pelletheizung vor dem Aus? Der lange Weg zur GEG-Novelle

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 erlaubt Pelletheizungen grundsätzlich.

Im Frühjahr 2023 beschloss das Kabinett Scholz eine Novellierung des GEG. Für uns an diesem Punkt relevant: Laut erstem Entwurf sollte ab dem 01. Januar 2024 jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Jedoch wurde dort der Pelletheizung in Paragraph 71 g zugewiesen, nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage beziehungsweise einer zusätzlichen Wärmepumpe eingebaut werden zu dürfen. Ein generelles Verbot von Pelletheizung oder Holzheizung war jedoch nicht geplant!

Nach umfangreichen Diskussionen und Auseinandersetzungen in Parlament wie Öffentlichkeit einigten sich die Koalitionsfraktionen auf zusätzliche "Leitplanken" zur Änderung des GEG, die in einer "Formulierungshilfe" mündeten, über welche dann in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten werden sollte. 

Diese neue Version brach unter anderem auch die härteren Anforderungen an die Pelletheizung wieder auf: demnach sollen Pelletheizungen grundsätzlich und auch ohne Hinzuziehung einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe erlaubt bleiben

Im Zuge eines Eilantrages hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2023 jedoch per einstweiliger Anordnung dem Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung später durchzuführen. Der Gesetzgebungsprozess war damit nicht beendet, sondern wurde verschoben. Alle Hintergründe können Sie auch beim Bundesverfassungsgericht unter der dazugehörigen Pressemitteilung und im entsprechenden Beschluss nachlesen.

GEG 2023 Erster Gesetzesentwurf Aktuelles GEG 2024
Neubau: ✅ Neubau: ⛔ nur mit Zusatzsystem Neubau: ✅
Bestand: ✅ Bestand: ⛔ nur mit Zusatzsystem Bestand: ✅

GEG 2024: Im tatsächlich kürzlich verabschiedeten neuen GEG sind Pelletheizungen wieder ohne zwingende Hybridisierung mit Solarthermie oder Wärmepumpe erlaubt. Laut der dortigen Ansicht erfüllen Holz- und Pelletheizungen automatisch die Vorgabe, dass Heizungen mit 65 % erneuerbarer Wärme arbeiten müssen. 

Somit werden Pelletheizungen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Denn gerade in schlecht gedämmten Altbauten mit hohem Wärmebedarf und alten Heizkörpern kommen die Vorteile einer Pelletheizung voll zur Geltung.

Mehr Förderung für Pelletheizung ab 2024

Die Kritik an der Pelletheizung ließ 2022 die Fördersätze von vorher 35–55 auf lediglich 10–20 Prozent sinken. 2023 gab es die Förderung dann nur noch bei Kombination mit einer Solarthermieanlage (oder Wärmepumpe) sowie einem Pufferspeicher.

Die Überarbeitung des GEG ging auch mit einer Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einher. Da die Pelletheizung nun als Option zur Erfüllung der 65 %-Vorgaben (Heizwärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbarer Energie), gilt für sie auch das neue Förderkonzept (> siehe dazu "Förderung einer Pelletheizung").

Somit gibt es für die Pelletheizung ab 2024 wieder höhere Fördersummen. Im Bestandsbau erhalten Sie beim Einbau einer Pelletheizung einen Zuschuss von mindestens 30 Prozent (Grundförderung). Weitere 20 Prozent gibt es, wenn eine alte Öl- oder Gasheizung im Zuge des Heizungstausches stillgelegt und entfernt wird (Klimageschwindigkeitsbonus). Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent möglich.

Für besonders emissionsarme Pelletheizungen (Feinstaubausstoß von maximal 2,5 mg/m3) erhalten Sie zusätzlich den Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro. Mit bis zu 23.500 Euro hat die Pelletheizung somit nun den von allen Heizsystemen höchsten Fördersatz.

Die Kombination mit Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe oder PV-Anlage (zur Stromgewinnung für Warmwasserbereitung) ist dabei nur für den Erhalt des Klimageschwindigkeitsbonus erforderlich.

Hintergrund: Kritik an der Pelletheizung im Detail

Wie kam es überhaupt zu diesem Durcheinander? Die sich stetig ändernde Gesetzeslage ist das Ergebnis fortlaufender gesellschaftlicher Debatten zum Heizen mit Holz, die vor allem in den letzten Jahren an Tempo gewonnen haben.

Die Kritik an der Pelletheizung konzentriert sich im Kern auf drei Aspekte: die CO2-Emissionen, den Ausstoß an Ruß / Feinstaub, sowie die unterschiedlichen Positionen zur Nutzung von Wald und Holz.

Die CO2-Emissionen fallen bei einer Pelletheizung sehr gering aus

Grundsätzlich setzen Holzpellets bei der Verbrennung deutlich weniger CO2 frei als Heizöl oder Erdgas. Dafür sind allerdings die Emissionen an SO2, Nox, Feinstaub und CO (teilweise) sichtbar höher.

Pelletheizungen und Holzheizungen arbeiten sehr co2-arm

Grafik: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Eine Heizung stößt nicht nur Kohlenstoffdioxid aus – auch andere Stoffe wie Methan, Schwefeldioxid oder Kohlenmonoxid spielen eine Rolle. Besonders die Staubemissionen erregen Aufmerksamkeit:

Pelletemissionen im Vergleich, Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh)

Heizsystem / BrennstoffCO2CH4N2OSO2NOXStaubCO
Pelletkessel18,3160,0300,0020,0490,4280,0670,574
Scheitholzkessel14,20,0580,0020,0250,4580,1182,030
Pelletofen14,4880,0250,0020,4450,5720,1030,870
Erdgas243,6730,7830,0010,0110,1270,0100,080
Heizöl312,7460,0690,0030,0960,2430,0170,130

"Staub" bezeichnet hier Schwebstaub aller Partikelgrößen. Quelle für Daten: "Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger", Umweltbundesamt 2021

Grundlegend: die Verbrennung von Holzpellets erfolgt CO2-neutral. Bei der Verfeuerung geben die Pellets nur so viel CO2 frei, wie das Holz während des Wachstums aufgenommen hat. Das Heizen mit Holzpellets ist insgesamt allerdings nicht CO2-neutral: betrachtet man die Vorkette, gesellen sich einige zusätzliche Aspekte in die Bilanz; dazu zählen beispielsweise der Transport der Pellets oder der Energieaufwand für die Trocknung im Rahmen der Pelletherstellung, was die CO2-Bilanz verschlechtert. Das allerdings auf einem immer noch vergleichsweise niedrigen Niveau.

Hinzu gesellt sich eine relativ neue Kritik – während die CO2-Emissionen pro Kilowattstunde bei Holzpellets im Vergleich zu Gas und Öl deutlich niedriger ausfallen, dauere es einige Jahrzehnte, bis dieses CO2 wieder durch Pflanzenwachstum gebunden sei. Es befinde sich also für diesen Zeitraum in der Atmosphäre und könne dort Schaden anrichten, so äußert sich beispielsweise ein Mitarbeiter des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung laut NDR

Dieser Ansatz wurde postwendend in einem offenen Brief durch Verbände der Forst- und Holzwirtschaft sowie des Anlagenbaus als einseitig abgetan: die Bilanzierungslogik beziehe sich dabei auf einen einzelnen Baum der lange nachwachsen müsse; viel mehr müsse der Kohlenstoffkreislauf der Wälder als Ganzes im Blick behalten werden – es wachsen schließlich auch jetzt permanent neue Bäume nach, die im Wachstumsprozess CO2 binden.

Staub & Feinstaub - Achillesferse beim Heizen mit Holz

Während holzbetriebene Heizungen bei der CO2-Bilanz noch punkten können, verkehrt sich das Verhältnis bei den (Fein-)Staubemissionen ins Gegenteil: Holzheizungen geben deutlich mehr Staub in die Luft ab als Öl- und Gasheizungen oder Wärmepumpen.

Unter den Holzheizungen stoßen Pelletkessel am wenigsten Ruß aus

Aber: unter den Holzfeuerungen verantworten die Pelletheizungen immer noch die geringsten Staubemissionen; wenngleich auf vergleichsweise hohem Niveau. 

Trotzdem erfüllen aktuelle Pelletkessel die Anforderungen der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) bezüglich dieser Grenzwerte der Emissionen von Pelletheizungen. Für Kaminöfen finden Sie die entsprechenden Vorgaben in unserem Artikel "1. BImSchV: muss ich meinen Kaminofen austauschen?"

Die BImSchV fordert für Bestandsanlagen in mehreren Stufen auch den zwingenden Austausch, wenn diese Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die spezifischen Staubemissionen von Holzfeuerungen sind übrigens laut der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe e.V. zwischen 2012 und 2020 beständig gesunken

Den größten Emissionsanteil unter den Holzheizungen haben die Einzelraumfeuerungen ("Kaminöfen"). Pelletheizungen stoßen insgesamt und auch im individuellen Feuerungsprozess betrachtet weniger Staub aus.

Fazit: Nicht jeder schätzt die Pelletheizung, aber verboten wird sie wohl nicht

Das Umweltbundesamt (UBA) spricht sich auf seiner Themenseite aus den genannten Gründen nicht explizit für ein Pelletheizung-Verbot aus, sieht die Pelletheizung aber auch nicht als geeignetes System für den Neubau an – nur als alternative Option, wenn ein Bestandsbau nicht absehbar wirtschaftlich auf einen Standard gebracht werden kann, der für eine Wärmepumpe infrage kommt (dazu erfahren Sie weiteres in unserem Artikel "Wärmepumpe im Altbau"). 

Das UBA betrachtet vor allem die Schadstoffemissionen abseits des CO2 als maßgeblich – eine CO2-Reduktion des Wärmesektors sei auch durch Wärmepumpen darstellbar; Wärmepumpen seien zusätzlich bei allen anderen Schadstoffen überlegen. Holz sei vor allem in der stofflichen Nutzung gut aufgehoben, weniger in der energetischen.

Alle weiteren Kritikpunkte finden Sie auf den entsprechenden Seiten des UBA

Die Argumente der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe e.V. finden Sie unter dieser Übersicht.

Die Diskussion als solche, vor allem im Hinblick auf die Feinstaubemissionen und die Wald- und Holznutzung, wird uns wahrscheinlich erhalten bleiben.

Abseits der Pelletheizung: Werden Holzheizungen verboten?

Wird man die Holzheizung verbieten?

Nein, dass das Heizen mit Holz bald verboten sein wird, ist nicht korrekt. Aktuell sind Holzheizungen erlaubt. Auch in der überarbeiteten GEG-Variante bleibt dies der Fall. Selbst in der restriktiveren Variante des Entwurfes wären Holzheizungen erlaubt geblieben – zumindest in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe.

Was geschehen könnte, ist, dass die Förderbeträge deutlich gesenkt oder beispielsweise für nicht-automatische Holzheizungen gestrichen werden (dies ist ja bereits in Teilen geschehen). Aber Holzheizungen bleiben nach aktuell absehbarem Stand weiterhin erlaubt.

Thorben Frahm
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für regenerative Heizsysteme.
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