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BHKW Antrag bei KfW & BAFA

Bei einem Antrag zur BHKW Förderung sind die verschiedenen Fristen und Förder­konditionen der KfW-Bankengruppe und des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) maßgeblich. Bei der KfW BHKW Förderung ist der Antrag vor Aufnahme der Baumaßnahmen zu stellen. Bei der BAFA BHKW Förderung ist der Antrag bis zu sechs Monate nach Abschluss der Maßnahmen möglich. Die BAFA BHKW Förderung ist, abgesehen von der Stromvergütung, zur Zeit nicht in Kraft. Weiterlesen

BHKW Antrag bei KfW-Bankengruppe vor dem Kauf stellen

Die KfW BHKW Förderung fördert erneuerbare Energien, auch das Blockheizkraftwerk, nach zwei Verfahren: das Verfahren „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ und das Verfahren „Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)“. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, sowie privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung. Der Antrag zur BHKW Förderung ist immer vor der Investition bei der Hausbank zu stellen. Ein Antrag auf ein bestehendes BHKW wird abgelehnt.

Wenn Fristen einzuhalten sind, kann mit der Hausbank eine Zwischenfinanzierung vereinbart werden. Die Anlage wird dann fristgerecht installiert und die höheren Fördermittel sind gesichert. Die KFW erlaubt keine Kombinationen mit anderen Programmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob beispielweise BHKW Förderung der Bundesländer zusätzlich in die Finanzierung eingebunden werden können.

BHKW Antrag beim BAFA: Blockheizkraftwerk Förderung ist 2010 ausgesetzt

Da die Haushaltsmittel für die BAFA BHKW Förderung der Mini KWK Anlagen in 2010 ausgeschöpft sind werden aktuell Anträge nicht mehr angenommen. Das kann sich nach Auskunft der BAFA 2011 wieder ändern, sofern die Regierung frische Fördermittel bereitstellt. Das BAFA unterscheidet zwischen KWK Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW elektrisch, sogenannten Mini oder Micro BHKW, und BHKW von 50 kW bis 2 MW. Darüber hinaus gibt es noch Förderungen für Anlagen jenseits von 2 MW.

Für ein BHKW bis 10 kW elektrischer Leistung fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Für ein Blockheizkraftwerk zwischen 10 und 50 kW elektrisch beträgt die Gebühr 75 Euro und für ein BHKW über 50 kW elektrisch jeweils 0,2 % der zu erwartenden KWK-Zuschläge (maximal 20.000 Euro für Großanlagen).

Das Entfallen der BAFA Förderung betrifft allerdings nur die Anschaffung eines BHKW. Die Stromvergütung nach KWK-Gesetz oder EEG besteht weiterhin. Hier sollte unbedingt ein entsprechender Antrag auf Zulassung eines BHKW gestellt werden.

Weiterhin sollte man prüfen, ob nicht noch sonstige BHKW Förderung auf regionaler oder privatwirtschaftlicher Ebene vorliegt. Blockheizkraftwerk-Fachbetriebe beraten gern zu mögliche Förderung und das Stellen von einem normgerechten Antrag.

Christian Märtel
Christian Märtel ist SEO-Manager und Fachredakteur für Wärmepumpen, Gasheizungen und Elektroheizungen.
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