BHKW Förderung: BAFA, KWK, EEG und die Stromvergütung
Mini Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, kurz KWK-Anlagen, erzeugen mit der eingesetzten Energie gleichzeitig Strom und Wärme. Da dieses Prinzip energetisch sehr effizient ist, sollen bis 2020 in Deutschland 25% des Stromes in KWK Anlagen erzeugt werden. Dezentrale Mini BHKW bis 50KW elektrischer Leistung sollen dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Unterschied liegt in Höhe und Dauer der Förderung. Wer sein Blockheizkraftwerk nach KWK Gesetz fördert, erhält 10 Jahre Zuwendungen. Nach dem EEG sind es 20 Jahre. Die Förderungen nach dem EEG sind höher, der Betreiber von einem Blockheizkraftwerk ist jedoch zum Einsatz von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien verpflichtet.
BAFA Förderung für BHKW entfällt vorerst
Die Anschaffung eines Mini BHKW durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, besteht zur Zeit aufgrund der starken Nachfrage nicht mehr. Anträge für die BAFA Förderung werden seit August 2009 nicht mehr weiter bearbeitet und seit Mai 2010 vom BAFA mit einer Ablehnung beantwortet.
Interessenten für Mini KWK Anlagen sollten beim BAFAden jeweils aktuellen Status zu dieser Förderung nachfragen.
Blockheizkraftwerk - Stromvergütung duch das KWK-Gesetz
Die Stromerzeugung. Betreiber wählen zwischen der Vergütung mit dem „Üblichen Preis“, der in jedem Quartal an der Leipziger Strombörse ermittelt wird. Im ersten Quartal 2011 waren das 5,185 Cent/kWh. Oder er wählt den „Vereinbarten Preise“ der mit dem Stromnetzbetreiber vereinbart wird. Die Art der Stromvergütung kann vom Betreiber des BHKW jährlich an die eigenen Bedingungen angepasst werden. Dazu erhält ein BHK
b) Einer Vergütung für vermiedene Netznutzung, zwischen 0,2 und 1,5 Cent / Kwh.
c) Einen KWK Bonus von 5,11 Cent pro Kilowatt erzeugtem Strom. Diese Vergütung gilt für selbstgenutzten und in das Netz eingespeisten Strom.
Stromvergütung pro Kilowattstunde | |
Üblicher Preis an der Strombörse (1. Quartal 2011) | 5,18 ct |
Vergütung für vermiedene Netznutzung | 0,2 - 1,5 ct |
KWK-Bonus | 5,11 ct |
BHKW - Förderung durch das EEG
Die Förderung nach dem EEG für Mini BHKW setzt sich zusammen aus :
a) einem Einspeisebonus von 11,67 Cent / Kwh
b) einem Nawaro Bonus von 6,07 Cent / Kwh, wenn das BHKW nachweislich mit nachwachsenden Rohstoffen befeuert wird
c) dem KWK Bonus nach EEG von 3,0 Cent / Kwh.
Alternativ zur BAFA Förderung kann die KfW ein BHKW indirekt fördern. Förderung der Bundesländer kann zusätzlich helfen, ein Blockheizkraftwerk zu finanzieren.
(Abbildung: Durch die Stromvergütung macht sich die Investition in ein BHKW bezahlt | Bildquelle: sanevo Vertriebs-GmbH & Co. KG)