BHKW » Mikro BHKW » Rechtl. Grundlagen

Verträge & Rechtliche Grundlagen für Mini & Mikro BHKW

Mikro BHKW eignen sich hervorragend zur Versorgung von Einfamilienhäusern. Als Eigentümer und Betreiber gibt es einige rechtliche Grundlagen zu beachten und Verträge zu unterzeichnen. Im Mehrfamilienhaus ist die Lage etwas komplizierter: hier kann der Vermieter bzw. Eigentümer die Wärme- und Stromversorgung aller Parteien übernehmen. Aber die Mieter können ihre Versorgung im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst in die Hand nehmen. Weiterlesen

Mikro BHKW: nötige Verträge im Einfamilienhaus

Mikro BHKW Verträge

Wollen weder Eigentümer noch Mieter in ein BHKW investieren, bietet sich auch Contracting als Bezugsmodell an | Bildquelle: Manfred Witt, Lichtblick AG

Die Situation für Blockheizkraftwerke im Einfamilienhaus ist überschaubar. Der Eigenheimbesitzer schließt drei Verträge: einen Netzanschlussvertrag, einen Anschluss­nutzungsvertrag, einen Stromein­speisevertrag und gegebenen­falls eine Vereinbarung über den Zuschlag zum eigenverbrauchten Strom nach KWK Gesetz.

Für ein Mikro BHKW oder ein Mini BHKW sind keine gesonderten Betriebs- oder Errichtungsgenehmigungen erforderlich, wenn die Anlage mit Gas oder Heizöl betrieben wird. Wenn der Großteil des produzierten Stroms aus dem Mikro BHKW selbst genutzt wird, ist keine Gewerbeanmeldung nötig.

BHKW im Mehrfamilienhaus: rechtliche Grundlagen und Verträge

Die Einsatzbereiche von BHKW sind vielfätig und auch im Mehrfamilienhaus ist die Technik problemlos nutzbar. Wird ein BHKW in einem Mietshaus zur Versorgung der einzelnen Wohneinheiten mit Strom und Wärme eingesetzt, gibt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten. Im ersten Fall trägt der Eigentümer und Vermieter Sorge für eine kontinuierliche Wärmeversorgung der Wohneinheiten.

Es ist aber auch denkbar, dass die Mieter die Eigenversorgung in Form einer Gesellschaft übernehmen, z.B. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Vermieter bzw. Eigentümer der Immobilie von seinen Pflichten zur Wärmelieferung entbunden wird.

Mikro BHKW & Mini BHKW im vermieteten Mehrfamilienhaus

Übernimmt der Vermieter die Versorgung der Mieter mit Wärme und Strom aus einer Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung, gelten die Verträge zwischen Mieter und Vermieter weiterhin unverändert. Die Wärmelieferung wird wie üblich in der Nebenkostenrechnung dargestellt. Verträge, die der Vermieter mit dem Stromnetzbetreiber abschließen muss, sind ein Stromeinspeisevertrag für Überschussstrom sowie ein Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag. Weitere Verträge sind ein Stromliefervertrag für Zusatzstrom, ein Brennstoffliefervertrag und einen Wartungsvertrag für das Mini- oder Mikro BHKW.

Dazu kommen Verträge mit den Mietern. Einmal der übliche Mietvertrag in dem die Wärmelieferung bereits geregelt ist. Dazu kommt ein Stromliefervertrag mit den einzelnen Mietern. Der Stromliefervertrag ist maximal 2 Jahre gültig, darf sich aber stillschweigend jeweils um ein Jahr verlängern, wenn der Mieter ihn nicht kündigt. Der Mieter hat aber grundsätzlich freie Bezugswahl.

Der Einbau einer KWK Anlage gilt als Modernisierung im Sinne des Mietrechtes. Der Eigentümer darf die Investitionskosten auf die Kaltmiete umlegen. Modernisierungen dürfen ohne Zustimmung der Mieter durchgeführt werden. Behördliche Genehmigungen für die Installation eines Mikro KWK sind nicht notwendig.

BHKW für Eigentümergemeinschaften und Mietergemeinschaften

Wollen Wohnungseigentümer ihre Strom und Wärmeversorgung mit einem Mikro BHKW realisieren, so greifen sie am besten auf die bestehenden Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft zurück. Die Verträge sind gegebenenfalls anzupassen.

Ist eine Mietergemeinschaft Betreiberin des Mini- oder Mikro BHKW ist sie, abhängig von der Gestaltung der Verträge, verantwortlich für den kompletten Betrieb, Wartung und Brennstoffversorgung der Anlage. Ihr stehen aber auch die Einnahmen aus Netzeinspeisung von Überschussstrom zu. Die Mieter bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Trotzdem empfiehlt es sich, einen Vertrag aufzusetzen, in dem Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien klar geregelt sind.

Kraft-Wärme-Kopplung und Contracting

Eine Alternative zur Installation eines Mikro BHKW ist das Contracting. Die KWK Anlage wird von einem Contractor eingebaut, betreiben und gewartet. Der Contractor verkauft den Strom und die Wärme dann an die Mieter. Contracting ist eine Dienstleistung, deren Wirtschaftlichkeit immer überprüft werden sollte.

Am Anfang jeder Mini- oder Mikro BHKW Planung sollte das Gespräch mit Blockheizkraftwerk-Fachbetrieben stehen. Diese informieren über die optimale Auslegung und auch Mikro BHKW Preise.

Christian Märtel
Christian Märtel ist SEO-Manager und Fachredakteur für Wärmepumpen, Gasheizungen und Elektroheizungen.
Fachbetriebe aus den größten Städten in Deutschland (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in Österreich (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in der Schweiz (Alle Städte)