Wärmepumpen-Checkliste Teil 4: Angebote prüfen (Inhalt & Konditionen)
Stand Ihres Wärmepumpen-Projekts ist folgender: Wärmepumpen-Fachbetriebe haben sich im Rahmen eines Ortstermins die baulichen Gegebenheiten angeschaut und legen Ihnen nun ein individuelles Angebot vor. Sortieren Sie zunächst die unseriösen Angebote aus, bevor Sie anschließend einen vergleichenden Blick auf die engere Auswahl werfen.
Bei der Prüfung eines Wärmepumpenangebots gibt es viel zu beachten. | Bildquelle: AdobeStock_Grustock
Diese Angaben sollte ein Wärmepumpen-Angebot beinhalten
1. Anlagentechnik
- Wärmepumpenmodul: genaue Hersteller- und Typenbezeichnung; Heizleistung in kW; COP-Wert; Betriebsweise (monovalent, bivalent, monoenergetisch); Garantiebestimmungen
- Berechnungen zur Heizlast, Jahresenergiebedarf, Vorlauf- und Systemtemperaturen
- Puffer- bzw. Kombispeicher: genaue Hersteller- und Typenbezeichnung; Wärmedämmung, Wärmeverluste
- Wärme- und Kältemittelleitungen: genaue Hersteller- und Typenbezeichnung; Material; Dämmung inkl. Brandklasse
- Wärmemengenzähler und Stromzähler
2. Montage- und Installationsarbeiten
- genaue Aufschlüsselung der bauseitigen Leistungen: Erdarbeiten; Erschließung der Wärmequelle (hierbei genaue Leistungsbeschreibung des Bohrunternehmens bzw. Brunnenbauers); Installation des Kältemittelkreislaufs, Wärmepumpenmoduls, Speichers sowie Anschluss an den Heizkreislauf; Wand- und Deckendurchbrüche; Elektroinstallation
- genaue Auflistung aller planenden und ausführenden Unternehmen inkl. Kontaktdaten, Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten
3. Kapitalkosten
- detaillierte Auflistung der Einzelpositionen für die Anlagentechnik
- detaillierte Auflistung der bauseitigen Leistungen: Planungskosten; Arbeitsstunden für die Installation; Stundensatz; Kosten für die Erdsonden-Bohrung
- Gesamtinvestitionskosten brutto und netto
4. Vertragskonditionen
- vertragliche Vereinbarung über eine Mindest-Jahresarbeitszahl
- Zahlungsbedingungen: Höhe und Zeitpunkt der Anzahlung, Zeitpunkt der Abschlusszahlung, Zahlungsfristen (dabei Verhältnismäßigkeit für die Vorauszahlung sowie die Gültigkeitsdauer des Angebots prüfen)
- Verbindlichkeiten für die Lieferung aller Anlagenkomponenten (keine Formulierungen wie "vergleichbar" oder "nach Verfügbarkeit")
5. Serviceleistungen
- hydraulischer Abgleich
- Regelung zur Entsorgung des alten Heizkessels
- Anlagendokumentation
- Einweisung in den Anlagenbetrieb
- optional: Regelung zur Anlagenwartung
6. Formalien
- Datenblätter: Wärmepumpenmodul; Erdsonden / Erdkollektoren; Kältemittelleitungen; Pufferspeicher bzw. Kombispeicher
- Bodengutachten bei Erd-Wärmepumpen
- Grundwasseranalyse bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Genehmigung der unteren Wasserbehörde
- Garantiebestimmungen und Gewährleistungen für die zentralen Anlagenkomponenten
Tipps zum Vergleich von Wärmepumpen-Angeboten finden Sie im fünften Teil unserer Wärmepumpen-Checkliste.
Die komplette Checkliste können Sie auch direkt als PDF herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt!
Teil 5 der Wärmepumpen-Checkliste: Angebote für Wärmepumpen vergleichen
Wie lässt sich beurteilen, ob ein seriöses Wärmepumpenangebot auch ein gutes Angebot ist? Diese Frage gilt es abschließend zu klären, bevor Sie einem Fachbetrieb den Zuschlag erteilen. Sicherlich kann es an dieser Stelle keine allgemeingültige Antwort geben – dennoch können die folgenden Anhaltspunkte Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
Stand Ihres Wärmepumpen-Projekts ist jetzt folgender: Sie haben von Wärmepumpen-Fachbetrieben Angebote erhalten und anhand der Angebotsinhalte, Kosten und vertraglichen Konditionen eine erste Vorauswahl getroffen.
Nun ist es wichtig, die erhaltenen Angebote qualifiziert vergleichen zu können. Ob Ihnen qualitativ hochwertige Komponenten angeboten werden und die Anlagenkonzeption stimmig ist, können Sie anhand folgender Punkte beurteilen:
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Dimensionierung der Wärmequelle (nach VDI 4640): Um Kosten zu sparen und das Angebot objektiv günstiger zu halten, werden Wärmepumpen mitunter kleiner dimensioniert, als es die Heizlastberechnung ergeben hat. Dies hat zur Folge, dass die Betriebskosten der Wärmepumpe unverhältnismäßig hoch ausfallen werden und in keinem Verhältnis zu den vermeintlichen Einsparungen bei den Kapitalkosten stehen. Achten Sie also auf eine Dimensionierung gemäß der Heizlastberechnung, die Ihnen auch vorliegen sollte.
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COP-Wert: Der COP-Wert (Coefficient of Performance nach EN 255) ist für Sie als Verbraucher ein gutes und realistisches Vergleichskriterium für die Effizienz verschiedener Wärmepumpenhersteller. Er sagt aus, in welchem Verhältnis Wärmeleistung und Stromverbrauch des Wärmepumpenaggregats unter realen Bedingungen stehen. Achten Sie hierbei auf einen möglichst guten Wert.
Der COP-Wert wird in der Form "Buchstabe °C Wert / Buchstabe °C Wert = COP Wert angegeben. Beispiel: B 0 °C / W 35 °C = 4,0. Der erste Wert gibt das Temperaturniveau der Wärmequelle an (B für Erdreich, W für Grundwasser, A für Luft), der zweite Wert benennt die Vorlauftemperatur für die Raumheizung. Bei einer Heizleistung von 15 kW benötigt die Wärmepumpe 3,75 kW elektrische Energie (also 1/4), um 11,25 kW Umweltenergie auf das benötigte Niveau von 15 kW zu "pumpen".
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Jahresarbeitszahl: Die Jahresarbeitszahl kann vom Fachbetrieb im Rahmen der Planung zunächst nur berechnet werden. Achten Sie hierbei auf den Wert, der Ihnen vertraglich zugesichert wird. Zusätzlich muss die Jahresarbeitszahl ausdrücklich nach VDI 4650-1 berechnet werden, um Fördergelder beantragen zu können.
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EHPA Gütesiegel: Dieses Siegel hat sich in der Wärmepumpen-Branche als Qualitätsmerkmal für Wärmepumpen-Hersteller etabliert. Achten Sie bei dem angebotenen Aggregat auf dieses Siegel. Erfahren Sie mehr über das EHPA Gütesiegel.
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Einfaches hydraulisches Schema: Praxistests haben gezeigt, dass je weniger komplex ein Wärmepumpensystem konzipiert und gebaut wird, desto mehr Fehlerquellen ausgeschlossen werden können, die die Effizienz im Nachhinein noch beeinflussen. Das heißt: Einfache und robuste Anlagen arbeiten effizienter als komplexe Systeme.
Diese Überlegungen sollten Ihnen dabei helfen, leichter eine Entscheidung für ein Angebot treffen zu können. Jedoch erhebt diese Auswahl keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nachdem Sie nun einem Fachbetrieb den Auftrag erteilen können und die Anlage gebaut werden kann, steht für Sie noch die Abnahme der Wärmepumpe als letzter Projektschritt auf dem Programm.
Teil 6 der Wärmepumpen-Checkliste: Abnahme der Wärmepumpe
Die Abnahme beziehungsweise Genehmigung ist nicht für jede Wärmepumpe notwendig. Das gilt vor allem für Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie für Erdwärmepumpen, die die Umweltenergie mit Flach-, Ringgraben- oder Flächenkollektoren aufnehmen. Das heißt, Erdwärmepumpen sind immer dann genehmigungs- und abnahmefrei, wenn die Kollektoren nicht tiefer als fünf Meter im Erdreich liegen.
Geht es aber um eine Sondenbohrung, beziehungsweise Tiefenbohrung oder um das Nutzen von Grundwasser mit einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe, so müssen Genehmigungen bei der Unteren Wasserbehörde beziehungsweise beim geologischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden.
Was in keinem Fall bei einer neu installierten Wärmepumpe notwendig ist, ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger. Dies ist nur verpflichtend, wenn eine Verbrennung stattfindet, wie bei einer Gasheizung oder einer Ölheizung. Da in der Wärmepumpe keine Verbrennung stattfindet, ist dementsprechend auch keine Abnahme durch den Schornsteinfeger notwendig.
Die komplette Wärmepumpen-Checkliste können Sie auch direkt als PDF herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt!