Neuregelung der EVU-Sperre ab 2024

In Deutschland gibt es immer mehr Wärmepumpen: gut fürs Klima, aber eine Belastung für unsere Stromnetze. Besonders dann, wenn viele Wärmepumpen gleichzeitig Strom ziehen. Um eine Beschädigung oder sogar einen Ausfall der Verteilernetze zu verhindern, durften Energieversorgungsunternehmen (EVU) bisher für mehrere Stunden am Tag einzelne Wärmepumpen abschalten. Seit Anfang 2024 gelten neue Vorgaben für diese sogenannte EVU-Sperre. Und davon profitieren vor allem Wärmepumpen-Besitzer. Weiterlesen
Thorben Frahm
Thorben Frahm
4 Juli 2024
Alte und neue Regelung der EVU-Sperre im Vergleich
 EVU-Sperre vor 2024EVU-Sperre ab 2024
ArtStromabschaltung (bis zu 3 x 2 h pro Tag)Leistungsdrosselung auf mind. 4,2 kW (bis zu 2 h pro Tag)
finanzieller VorteilAbschluss eines speziellen Wärmepumpenstromtarifsreduziertes Netzentgelt: 2 Module zur Auswahl (automatisch)
Gültigkeitoptional (nur bei Bezug von Wärmepumpenstrom)für alle neuen Wärmepumpen verpflichtend, für bestehende optional
Umsetzungper Rundsteuerempfängerdigital (Smart Meter, Energiemanagementsystem)
Auswirkungenbei Dimensionierung der Wärmepumpe in Form von Sperrzeitfaktor zu berücksichtigendurch garantierten Mindestbezug auch ohne größere Dimensionierung kaum Komforteinbußen zu erwarten

EVU-Sperre vor und ab 2024

Was ist die EVU-Sperre und warum gibt es sie?

Wärmepumpen benötigen Strom. Gerade in Spitzenlastzeiten, üblicherweise morgens, mittags und abends, ist der Strombedarf höher, als die Kraftwerke bereitstellen können. So kann die Netzfrequenz absinken – schlecht für Verbraucher und Kraftwerke gleichermaßen. Sie sind auf eine gleichbleibende Frequenz zwingend angewiesen. Damit es zu keinem Stromausfall – und schlimmstenfalls zu einem Ausfall von Kraftwerken – kommt, gibt es die EVU-Sperre. 

Sie basiert auf den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). So besagt § 14a, dass Netzbetreiber zu einer "netzorientierten Steuerung" berechtigt sind, wenn sie dafür den Betreibern der Wärmepumpen ein "reduziertes Netzentgelt" berechnen. Dieses erhalten jene über ihren Stromanbieter. Im Gegenzug unterzeichnen sie mit ihrem Stromvertrag, dass sie mit einem Eingriff des Netzbetreibers (= Energieversorgungsunternehmen (EVU)) in die Stromversorgung ihrer Wärmepumpe einverstanden sind. 

Ziel der EVU-Sperre ist es, das Stromnetz in Spitzenlastzeiten zu entlasten.

Techniker misst Stromspannung an Außengerät einer Wärmepumpe

Der hohe Strombedarf von Wärmepumpen ist der Grund für die EVU-Sperre. | Foto: © Eakrin / Adobe Stock

EVU-Sperre für alte Wärmepumpen optional, für neue verpflichtend

Bei vor dem 01.01.2024 installierten Wärmepumpen wurde die EVU-Sperre bisher nur dann angewendet, wenn für diese ein umgangssprachlich als „Wärmepumpenstrom“ bezeichneter Stromtarif abgeschlossen wurde. Dieser ist mit durchschnittlich 18 bis 20 Cent pro kWh wesentlich günstiger als Haushaltsstrom, der circa 30 Cent pro kWh kostet. 

Im Umkehrschluss bedeutet das: Eine EVU-Sperre war bisher nicht rechtens, wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik oder mit normalem Haushaltsstrom betreiben.

Alte Wärmepumpen & die neue Regelung

Für Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, gilt entweder eine Übergangsfrist oder Bestandsschutz.

Nutzen Sie Wärmepumpenstrom und haben somit bereits der EVU-Sperre zugestimmt, bleibt Ihnen die bisher vereinbarte Regelung bis 31.12.2028 erhalten. Erst danach fällt Ihre Wärmepumpe unter die neue Regelung.

Haben Sie Ihre Wärmepumpe bisher nur mit Haushalts- oder Solar-Strom betrieben und waren somit bisher nicht von der EVU-Sperre betroffen, wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern. So bleibt Ihre Wärmepumpe dauerhaft von der Regelung ausgenommen.

In beiden Fällen können Sie jedoch freiwillig in die neue Regelung wechseln, wenn Sie von der Netzentgelt-Reduzierung profitieren wollen. Dann aber sind Sie an diese gebunden und können nicht mehr in die alte Regelung zurück.

Bei ab dem 01.01.2024 installierten Wärmepumpen ist die EVU-Sperre hingegen verpflichtend. Dafür erhalten Sie für diese aber auch automatisch ein reduziertes Netzentgelt. Dabei stehen Ihnen zwei Module der Netzentgelt-Reduzierung zur Auswahl (ab April 2025 sogar drei).

Erst ab 4,2 kW

Die EVU-Sperre greift bei Wärmepumpen erst ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten:

  1. Gibt es in einem Haus mehrere Wärmepumpen, werden deren Leistungen zusammengerechnet (z. B. 3 x 2,5 kW = 7,5 kW).
  2. Betreiben Sie neben einer Wärmepumpe auch eine Klimaanlage, werden die Leistungen beider Geräte addiert.

Entscheidend ist die Gesamt-Netzanschlussleistung. Mehrere Geräte der gleichen Kategorie sorgen dafür, dass auch Wärmepumpen mit einer Einzelleistung von unter 4,2 kW von der EVU-Regelung betroffen sind.

Künftig automatisch weniger Stromkosten für neue Wärmepumpen

Mussten Sie bisher eigenständig einen Wärmepumpentarif abschließen, um Stromkosten zu sparen, erhalten Sie künftig bei Anschluss einer Wärmepumpe ans Stromnetz automatisch einen reduzierten Tarif. Wie sich diese Reduzierung genau gestaltet, hängt davon ab, für welche der angebotenen Varianten Sie sich entscheiden. Derzeit stehen Ihnen zwei zur Auswahl:

Modul 1 (Pauschale Ermäßigung)

Das Netzentgelt wird nach einer vorgegebenen Formel verbrauchsunabhängig reduziert: 

Bereitstellungsprämie (80 € brutto) + Stabilitätsprämie (Arbeitspreis * 3.750 kWh/a (Durchschnitt des Jahresverbrauchs von Wärmepumpen und Wallboxen) * 0,2 (Stabilitätsfaktor))

Je nach Netzgebiet beträgt der Nachlass zwischen 110 und 190 Euro brutto pro Jahr. Dies entspricht einer Netzentgelt-Reduzierung von rund 30 bis 60 Prozent. Modul 1 lohnt sich vor allem dann, wenn der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe eher gering ist, Ihr Stromanbieter einen niedrigen Arbeitspreis hat oder aber Sie Ihre Wärmepumpe auch mit PV-Strom betreiben.

Modul 2 (Prozentuale Arbeitspreis-Reduzierung)

Hierbei wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert. Dies entspricht dem Mittelwert der bisher im Rahmen von Wärmepumpentarifen gewährten Rabatten. Da es sich bei Modul 2 um eine verbrauchsabhängige Preissenkung handelt, muss dafür ein separater Zähler für die Wärmepumpe vorhanden sein. Für diesen fallen dann allerdings Kosten an.

Modul 2 rechnet sich meist dann, wenn der Verbrauch Ihrer Wärmepumpe im Bereich zwischen 4.000 und 7.500 kWh pro Jahr liegt. Sie müssen sich ausdrücklich bei Ihrem Stromanbieter dafür entscheiden, da sonst Modul 1 greift.

Ab April 2025: Zeitvariables Netzentgelt

2025 kommt noch eine dritte Variante der Kostenreduktion dazu: Modul 3. Es wird sich aus drei Tarifstufen zusammensetzen: Standardtarif (ST), Hochlasttarif (HT) und Niedriglasttarif (NT). Dies soll als Anreiz dienen, die Strombezüge der Wärmepumpe vorrangig in Zeiten niedriger Netzauslastung zu legen. Für diese gilt dann ein besonders günstiger Strompreis.

Damit dieses Modul angeboten werden kann, müssen die Stromanbieter zunächst variable Tarife in ihr Portfolio aufnehmen und alle Haushalte mit Wärmepumpen mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Da sich hier die Umsetzung bisher verzögert, wird es Modul 3 erst ab April 2025 geben. Dann muss es als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.

Unterschied der alten und neuen Regelung

Durch die Reformierung von § 14a des EnWG hat sich die EVU-Sperre grundlegend gewandelt.

Vor 2024 wurde unter der EVU-Sperre die temporäre Abschaltung von Wärmepumpen verstanden. Dabei galten folgende Regeln:

  • Der Strom darf bis zu dreimal am Tag für jeweils bis zu zwei Stunden abgeschaltet werden. Der Netzbetreiber darf eine Wärmepumpe also bis zu sechs Stunden täglich vom Netz nehmen.
  • Auf jede Abschaltphase folgt eine Heizphase. Sie fällt mindestens so lang aus wie die Sperrzeit.
  • Über Zeitpunkt und Länge der EVU-Sperre durften die Netzbetreiber individuell entscheiden. Die Sperrzeiten richteten sich dabei nach den lokalen Lastprofilen.

Ab 2024 bedeutet die EVU-Sperre nicht mehr die Abschaltung der Wärmepumpe, sondern nur noch eine Drosselung ihrer Leistung. So sieht die Regelung künftig wie folgt aus:

  • Bis zu zwei Stunden täglich darf die Stromzufuhr auf 4,2 kW gedrosselt werden.
  • Der Netzbetreiber muss anhand von Echtzeit-Messdaten nachweisen, dass eine Überlastung des Netzes drohte, die die Drosselung rechtfertigte. Er darf nicht wie bisher einfach nach festgelegten Zeiten in den Wärmepumpenbetrieb eingreifen. (Übergangsfrist: Ist ein Verteilnetz noch nicht digitalisiert und kann somit noch keine aktuellen Daten liefern, darf der Netzbetreiber noch weitere 24 Monate präventiv drosseln.)
  • Die Zeitpunkte und Längen der Drosselungen sowie die ihnen zugrundeliegenden Messdaten muss der Netzbetreiber auf einer Internetplattform veröffentlichen
  • Netzbetreiber dürfen künftig den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht mehr ablehnen oder verzögern.
  • Alle ab 2024 angeschlossenen Wärmepumpen müssen steuerbar sein.
Stromleitungen vor untergehender Sonne

Netzbetreiber müssen künftig eine drohende Überlastung vorweisen, bevor sie den Strom drosseln. | Foto: © peterschreiber.media / Adobe Stock

Art der EVU-Steuerung

Die alte EVU-Sperre funktioniert per Rundsteuertechnik: Der Versorger sendet ein Impulssignal, das die Netzspannung überlagert. An der Wärmepumpe befindet sich – meist im Stromzähler – ein Rundsteuerempfänger. Er erkennt das Signal und schaltet die Wärmepumpe ab. Am Ende der Sperrzeit schaltet sich die Wärmepumpe durch eine Nachricht an den Rundsteuerempfänger wieder an. Die EVU-Sperre erfolgt ferngesteuert – Sie als Betreiber müssen nichts machen.

Nach der neuen Regelung haben Sie die Wahl, wie die Ansteuerung durch den Netzbetreiber erfolgen soll: direkt (z. B. per Smart Meter) oder indem er Ihnen den zulässigen Höchstwert nennt, sodass Sie Ihr Energiemanagementsystem entsprechend einstellen können.

Was hat die Wärmepumpen-EVU-Abschaltung für Auswirkungen?

Die Neuregelung mindert also die Steuerungstiefe der Netzbetreiber. Sie dürfen Wärmepumpen nicht mehr für mehrere Stunden komplett abschalten, sondern nur noch kurzzeitig deren Stromzufuhr drosseln. Dies ist eine für Wärmepumpen-Besitzer positive Entwicklung. Denn von der alten EVU-Sperre profitierten vor allem die Netzbetreiber. So hatte sie zweierlei Auswirkungen:

1. Positiv betroffen waren davon das Stromnetz und die Kraftwerke. Denn das Stromnetz wurde durch die Sperrzeit in Spitzenlastzeiten entlastet und die Netzfrequenz konstant gehalten.

2. Für Betreiber einer Wärmepumpe bedeutete die EVU-Sperre jedoch Nachteile. Wenn die Pumpe abgeschaltet ist, sorgt sie nämlich nicht für Heizwärme und Warmwasser.

Damit Sie durch die EVU-Sperre nicht beeinträchtigt wurden, mussten Sie eine zeitweise Abschaltung bereits berücksichtigen, wenn Sie die Heizung planen.

Vom richtigen Umgang mit der EVU-Sperre

Denn wird die Wärmepumpe aufgrund der EVU-Sperre abgeschaltet, muss die Wärme woanders herkommen.

So überbrücken Sie die Sperrzeit:

  • Verbinden Sie Ihre Wärmepumpe mit einem Pufferspeicher, lädt er während der Heizphasen. Zu den Sperrzeiten gibt er die Wärme wieder ab. Wichtig: Die Wärmepumpe muss stark genug sein, um die Wohnräume zu beheizen und gleichzeitig den Speicher auf Temperatur zu bringen.
Großer Pufferspeicher im Heizungsraum

Ein größer ausgelegter Pufferspeicher hilft, eine EVU-Abschaltung abzufedern. | Foto: © markus_marb / Adobe Stock

  • Fußbodenheizungen bieten in Kombination mit einer Wärmepumpe gleich mehrere Vorteile. Sie arbeiten mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur als Heizkörper und die Wärmepumpe arbeitet somit effizienter. Darüber hinaus speichert der Fußboden, also der Estrich, die Wärme und gibt sie schrittweise an den Raum ab.
  • Ein elektrischer Heizstab ist eine weitere Option. Der Heizstab benötigt jedoch mehr Strom als eine Wärmepumpe und verursacht somit höhere Stromkosten.

Sperrzeitfaktor, Dimensionierung & Co.: Was gilt es zu beachten?

Eine Wärmepumpe, die mithilfe eines Pufferspeichers Heizpausen überbrückt, muss leistungsfähiger sein als eine Pumpe ohne Sperre. Schließlich muss die Wärmepumpe zusätzlich zum Heizen noch den Speicher beladen. Deshalb ist es wichtig, den Sperrzeitfaktor schon bei der Planung des Heizsystems zu beachten. Der Sperrzeitfaktor zeigt, wie leistungsfähig eine Wärmepumpe mit Blick auf eine Sperre ausfallen muss.

Faustregel zur Berechnung des Sperrzeitfaktors: 

24 Stunden : (24 Stunden – Sperrzeit) = Sperrzeitfaktor

Rechenbeispiel:

Nutzt Ihr Energieversorger die maximal mögliche Sperrzeit von 3 x 2 Stunden aus, ergibt sich daraus folgende Rechnung: 24 Stunden : (24 Stunden – 6 Stunden Sperrzeit) = 1,33

Die Leistung einer Wärmepumpe muss also aufgrund der Sperre ein Drittel höher sein, als zur Deckung der Heizlast nötig wäre.

Gut zu wissen: Wohnen Sie in einem gut gedämmten Neubau mit Fußbodenheizung, verringert sich der Sperrzeitfaktor. In gut gedämmten Häusern geht Wärme nur langsam verloren. Zusätzlich dient der Fußbodenestrich als Wärmespeicher – er gibt die Wärme nach und nach wieder ab. Bei einer Sperrzeit von einer Stunde wird Ihnen die Wärmepumpen-EVU-Abschaltung vermutlich nicht auffallen.

SperrzeitSperrzeitfaktor AltbauSperrzeitfaktor Neubau mit Fußbodenheizung
1 x 2 Stunden1,091,05
2 x 2 Stunden1,21,10
3 x 2 Stunden1,331,15

Mehr zur Auslegung einer Wärmepumpe erfahren Sie in unseren Artikeln "Wärmepumpe im Altbau" und "Wärmepumpe im Neubau".

Schadet die EVU-Sperre Wärmepumpen?

Die EVU-Abschaltung schadet weder der Wärmepumpe noch der restlichen Heizungsanlage. Bei einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher läuft das Heizsystem während der EVU-Sperre weiter – nur der Wärmeerzeuger ist abgeschaltet. Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch über das SG Ready-Label bei Wärmepumpen.

Fazit: Wärmepumpen-Besitzer profitieren von Neuregelung der EVU-Sperre

Bisher war die EVU-Sperre eher mit Nachteilen für Wärmepumpen-Besitzer verbunden. Denn damit die Abschaltung nicht zu kalten Räumen führte, musste die Wärmepumpe entweder größer dimensioniert oder aber mit einem größeren Pufferspeicher ausgestattet werden. Aus diesem Grund entschieden sich in der Vergangenheit nur wenige Wärmepumpen-Besitzer für die Inanspruchnahme eines Wärmepumpentarifs.

Mit der Neuregelung gehen mehrere Änderungen einher: Statt fest gelegter Sperrzeiten, in denen die Wärmepumpe vollständig abgeschaltet wird, gibt es künftig nur noch Drosselungen in Ausnahmefällen. Dazu müssen die Netzbetreiber auch konkret nachweisen, dass ein solcher bestand. Eine Drosselung dürfte daher nur noch selten erfolgen und auch kaum zu Komfort-Einbußen führen. Im Gegenzug für die Möglichkeit einer Drosselung erhalten aber künftig alle Betreiber einer neu in Betrieb genommenen Wärmepumpe automatisch einen reduzierten Stromtarif. 

Aus diesem Grund dürfte sich auch für Besitzer früher installierter Wärmepumpen ein Wechsel zur neuen Regelung lohnen. 

(Die Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber übernimmt übrigens der mit ihrem Einbau betraute Fachbetrieb.)

Thorben Frahm
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für regenerative Heizsysteme.
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