Wärmepumpen-Checkliste Teil 1: Machbarkeit (baulich & finanziell)
Wärmepumpen eignen sich sowohl für Bestandsgebäude als auch für neu zu bauende Eigenheime als zentrales Heizsystem. In der Praxis erzielten Wärmepumpen in neu gebauten Immobilien eine Zeitlang eine etwas bessere Leistung als im Bestandsbau. Denn im Neubau finden sich für eine Wärmepumpe optimale bauliche Voraussetzungen, da sie von Beginn an passend zur Wärmepumpe geplant werden können.
Die Voraussetzungen im Neubau sind optimal für Wärmepumpen. | Bildquelle: AdobeStock_Hermann
In Bestandsgebäuden hingegen waren die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe nicht immer optimal.
Stand 2022 und laut Agora Energiewende gibt es jedoch mittlerweile Wärmepumpenmodelle, die Vorlauftemperaturen von bis zu 75 Grad Celsius ermöglichen. Damit sind Wärmepumpen auch mit alten Heizkörpern in Bestandsgebäuden kompatibel und erfüllen die Anforderungen. Generell sind fünf verschiedene Anlagenvarianten einer Wärmepumpe möglich. Als Wärmequelle dienen entweder das Erdreich, Grundwasser oder die Umgebungsluft. Für jede dieser Varianten der Wärmepumpe sind andere Voraussetzungen notwendig:
1. Bauliche Anforderungen der verschiedenen Wärmepumpen
1.1 Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektoren:
Grafik, die eine Erdkollektor-Anlage für eine Wärmepumpe zeigt. | Bildquelle: AdobeStock_vchalup
- Grundstücksgröße: 1,5- bis 2-mal so groß wie die zu beheizende Wohnfläche
- Grundstücksprofil: möglichst kein Gefälle (horizontaler Einbau in einer Tiefe von ca. 1,50 m möglich)
- Bodenbeschaffenheit: möglichst kein bindiger, feuchter, sandiger, kiesiger Boden mit tief wurzelnder Bepflanzung
- Grundstücksgestaltung: ein baulicher Eingriff in die Vegetation und Bebauung des Grundstücks ist persönlich vertretbar; der Boden selbst darf im Anschluss nicht überbaut, verdichtet oder versiegelt werden.
- frei von Genehmigung: Mitteilung an die untere Wasserbehörde des Kreises erforderlich
- Vorteil: konstantes Temperaturniveau der Wärmequelle
1.2 Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden:
- Bodengutachten zur Bodenbeschaffenheit: Schichtenfolge, Grund- und Schichtenwasser-Vorkommen und -Verläufen, Entzugsleistung (Bohrungen zwischen 30 m und 100 m Tiefe)
- Genehmigung: wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Kreises laut Wasserhaushaltsgesetz erforderlich, wenn grundwasserführende Schichten getroffen werden (in Trinkwasserschutzgebieten ist ein Bau nahezu ausgeschlossen)
- Zugänglichkeit des Grundstücks für das Bohrgerät
- Vorteil: Erdsonden erschließen auch kleinere Grundstücke in Ballungsgebieten für Erd-Wärmepumpen; konstantes Temperaturniveau der Wärmequelle
- Nachteil: Erschließung der Wärmequelle kostenintensiv
1.3 Wasser-Wasser-Wärmepumpe:
- Grundwasseruntersuchung: zu hoher Eisen und Mangangehalt gelten als Ausschlusskriterium (Verockerung des Schluckbrunnens)
- Genehmigung: wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Kreises laut Wasserhaushaltsgesetz erforderlich
- Grundstücksgröße: baulicher Abstand zwischen den Brunnen von mind. 15 m möglich
1.4 Luft-Wasser-Wärmepumpe:
- Aufstellungsort: Aufgrund der niedrigeren Wärmekapazität muss eine Luft-Wärmepumpe große Mengen an Luft bewegen. Die Geräuschentwicklung liegt bei ca. 50 dB (normale Sprachlautstärke). Der Aufstellungsort sollte in Bezug auf Nachbargrundstücke entsprechend gewählt werden.
- Vorteil: Erschließung dieser Wärmequelle ist am preiswertesten, frei von Genehmigungen, Grundstücksanforderungen entfallen
- Betriebsweise: Außenaufstellung oder Split-Gerät
1.5 Luft-Luft-Wärmepumpe:
- Passivhaus mit Lüftungsanlagen mit kontrollierter Wärmerückgewinnung
2. Bauliche Anforderungen an Immobilien
- Vorlauftemperatur: Neubau 35 °C, Bestandsbau nicht höher als 75 °C
- Niedertemperaturheizkörper: Fußbodenheizung, Flächenheizkörper (Wandheizungen)
- Wärmedämmung
- Puffer- oder Kombispeicher
- Drehstromanschluss mit eigenem Stromzähler
Einen ersten Eindruck, ob eine Wärmepumpe für Ihre Immobilie eine sinnvolle Lösung sein kann, ermittelt unser Heizungsrechner. Diesen können Sie auch direkt nutzen, um Angebote bei Wärmepumpen-Fachbetrieben einzuholen.
3. Kosten für Wärmepumpen
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Kapitalkosten: zwischen 8.000 Euro und 20.000 Euro (siehe auch Kosten einer Wärmepumpe)
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evtl. zusätzliche Kosten für Modernisierung der Heizflächen und des Speichers
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Betriebskosten: Wärmepumpenstrom, Wärmepumpe mit Photovoltaik
4. Förderung für Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen erfolgt in Form von Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Zuschüsse werden weiterhin über das BAFA beantragt, während Förderkredite über die KfW erhältlich sind.
Weitere Vorab-Informationen zum Leistungsvermögen und Leistungsverhalten finden Sie im zweiten Teil unserer Checkliste zum Ertrag einer Wärmepumpe. Nächster Projektschritt ist für Sie dann der Ortstermin mit einem Wärmepumpen-Fachbetrieb. Näheres hierzu im dritten Teil unserer Wärmepumpen-Checkliste.