- Renewable Ready bedeutete: Die Gasheizung muss innerhalb von 2 Jahren mit einem erneuerbaren Energiesystem gekoppelt werden (können)
- Für eine Renewable Ready - Gasheizung erhalten Sie seit dem 28.07.2022 keine Förderung mehr. Für eine Renewable Ready Gasheizung erhielten Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Förderung von 20% der Anlagenkosten als Zuschuss oder Kredit. Bis zum 14. August 2022 gab es eine Übergangsfrist mit Fördergeldern nach den alten Konditionen. Mehr dazu unter Gasheizung Förderung.
Die "Renewable Ready" Gasheizung
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Archiv: die bisherigen und jetzt abgeschafften Regelungen zur Renewable-Ready-Gasheizung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ordnet seit Beginn des Jahres 2021 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Immobilien neu. Das gilt auch für neue Heizungen. Die BEG dient dem Klimaschutz und fördert über die "BEG Einzelmaßnahmen (EM)" den Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien. Sie erhalten also bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Einbau einer Solarthermie- oder Biomasseanlage (z.B. Holzpellets) oder einer Wärmepumpe. Das gilt auch beim Einbau einer Hybridheizung, die erneuerbare Energien einbindet. Hybridheizungen bestehen aus mindestens zwei miteinander kombinierten Heizsystemen, also beispielsweise aus einer Gasheizung und einer Solarthermie- oder Biomasseanlage (Kaminofen).
Wenn Sie ein altes Heizsystem gegen ein förderwürdiges System eintauschen, erhalten Sie dafür einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder nicht zurückzuzahlendes Fördergeld als Zuschuss. Die Anträge für dieses Fördergeld werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Für die Kreditvergabe ist ab Juli 2021 die KfW-Bank zuständig.
Renewable Ready: die Gasheizung, die mehr kann
Die BEG fördert neben dem Einbau einer Gas-Hybridheizung auch eine Gasheizung, sofern sie "renewable ready" ist. Das bedeutet: Die Gasheizung muss so gebaut sein, dass sie sich ohne große Umbauten in eine Gas-Hybridheizung umwandeln lässt. Dieser Umbau muss innerhalb von zwei Jahren ab der Installation der Gasheizung geschehen und der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung muss 50 Prozent übersteigen.
Eine Solarthermieanlage unterstützt eine Gasheizung wirksam mit erneuerbarer Sonnenwärme, Foto: © Ingo Bartussek - Adobe Stock
Das BEG nennt eine weitere Voraussetzung: Über 50 Prozent der von der Gasheizung erzeugten Wärme muss für einen der folgenden Zwecke genutzt werden:
- Warmwasserbereitung,
- Raumheizung,
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
- Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz.
Welche Voraussetzungen für die Einstufung einer Gasheizung als renewable ready gegeben sein müssen, definiert das BAFA (Dokumente am Ende der Seite) in seiner „Liste der technischen FAQ“ für Einzelmaßnahmen:
- Renewable ready ist eine Gasheizung demnach, wenn bereits eine „hybridfähige Regelung für die Gas-Brennwertheizung und den später vorgesehenen regenerativen Wärmeerzeuger“ installiert wird beziehungsweise vorhanden ist.
- Für eine Förderung müssen Sie zudem in einer Feinplanung dokumentieren, wie die Umwandlung in eine Gas-Hybridheizung innerhalb der zwei Jahre bewerkstelligt werden soll. Neben der Zeitplanung muss dieses Konzept Informationen zur Auslegung der Heizungsanlage sowie ein technisches Anlagenschema enthalten.
- Als renewable ready wird eine Gasheizung zudem nur gefördert, wenn sie mit Brennwerttechnik arbeitet. Mit ihr lässt sich die im Gas enthaltene Energie fast vollständig für die Wärmeerzeugung einsetzen. Möglich wird das, weil Brennwerttechnik auch die bei der Verbrennung entstehenden Abgase nutzt. Sie kühlt sie ab. Dadurch entsteht Kondensationswärme, die ebenfalls dem Heizsystem zugeführt wird. Sehr häufig ist Erdgas der Brennstoff für eine Renewable-Ready-Gasheizung. Aber das muss keineswegs so sein: Mit Biomethan oder Flüssiggas betriebene Gasheizungen sind ebenfalls als renewable ready förderfähig.
- Es muss ein Pufferspeicher eingebaut sein, um die später folgenden erneuerbaren Energien speichern zu können.
„Renewable Ready“ oder doch schon Hybrid?
Wenn Sie über einen Heizungsaustausch nachdenken, sollten Sie überlegen, ob „renewable ready“ wirklich die beste Lösung ist. Für eine Renewable-Ready-Gasheizung erhalten Sie als Förderung 20 Prozent der Kosten. Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie die Renewable-Ready-Gasheizung in eine Hybridheizung umwandeln. Wird dafür beispielsweise eine Solarthermieanlage installiert, kann es dafür abermals Fördermittel geben.
Falls Sie sich direkt für eine Gas-Hybridheizung entscheiden, erhalten Sie dagegen auf einen Schlag die bereits erwähnten 30 oder gar 40 Prozent der Kosten als Förderung - bei Austausch einer Ölheizung gibt es z.B. eine Austauschprämie von +10%, die sie nicht erhalten, wenn die Gasheizung nur renewable ready ist - und haben nicht in absehbarer Zeit nochmals intensivere Arbeiten von Handwerkern am Heizsystem vor sich. Was sich für Sie eher rechnet, sollten Sie mit Fachleuten der Energieberatung oder Heizungstechnik kalkulieren.
Heizung | BEG Zuschuss | Austauschprämie Ölheizung +10% | Anmerkungen |
Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" | 20 % | ❌ | Einbindung erneuerbarer Energien muss in 2 Jahren nach Antragstellung erfolgen. |
Gas-Hybridheizung | 30 % | ✔️ | Der erneuerbare Anteil muss 25 % der Gebäudeheizlast betragen. |
Solarthermieanlagen | 30 % | ❌ | Keine Schwimmbadabsorber. |
Biomasseheizungen | 35 - 40 % | ✔️ | Ab 5kW Nennwärmeleistung. Basisförderung steigt, wenn Feinstaubgrenzwert erfüllt ist. Keine luftgeführten Pelletöfen oder handbeschickte Einzelöfen. |
EE-Hybride | 35 % | ❌ | Kombination mehrerer erneuerbarer Energieträger. |
Wärmeübergabestation | 30 - 35 % | ✔️ | Fördersatz abhängig vom Anteil erneuerbarer Energie im System. |
Heizungsoptimierung | 20 % | ❌ | Hydraulischer Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, Austausch der Heizungspumpe. |
Energieberatung: nicht Pflicht, aber bisweilen sinnvoll
Für viele Förderungen durch die BEG müssen Sie Ihre Maßnahmen zusammen mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater planen. So soll gewährleistet werden, dass Ihre Maßnahme ein optimales Ergebnis bringt. Bei einem Heizungsaustausch ist eine Energieberatung nicht zwingend erforderlich, um sich für Fördergelder zu qualifizieren. Trotzdem kann die Beratung sehr sinnvoll sein. Möglicherweise ergibt sich bei der Beratung zusätzlicher Sanierungsbedarf. Dann könnten Sie gemeinsam mit der Fachperson einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausarbeiten. Er enthält Informationen zu sinnvollen Energieeffizienzmaßnahmen, die sich in den nächsten Jahren umsetzen lassen. Dazu zählt auch eine Renewable Ready - Gasheizung. Falls Sie solch einen iSFP erstellen und eine dort beschriebene Maßnahme angehen, erhalten Sie zusätzliche fünf Prozent Förderung. Bedingung: Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren ab Ausarbeitung des iSFP umgesetzt werden.