Heizlastberechnung im Überblick
Ist der Kessel zu klein dimensioniert, wird das Haus praktisch nie wirklich warm, auch wenn die Heizung 24 Stunden am Tag durchläuft - von den resultierenden Heizkosten ganz zu schweigen. Ist der Wärmeerzeuger viel zu groß gewählt, wird ein Gebäude zwar durchaus warm, aber es kommt zu Effizienzverlusten. Auch hier heizt man dann unter Umständen eher durch den Schornstein hinaus als dass man energiesparend heizt.
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Deshalb ist eine Heizlastberechnung unbedingt erforderlich - ob man eine neue Heizung für den Neubau braucht oder ob man seine alte Heizung im bestehenden Gebäude tauscht. Im letzteren Fall ist dies aus zweierlei Gründen wichtig: vor allem bei alten Heizanlagen wurde damals oft viel zu groß dimensioniert - der Kessel kann oft kleiner gewählt werden. Weiterhin verändert sich die Gebäudehülle mit der Zeit. Oftmals werden kleinere Maßnahmen durchgeführt wie ein Tausch alter Fenster gegen neuere Energiesparfenster oder im Dach wurden Dämmungsarbeiten durchgeführt.
Auch im Neubau ist eine Heizlastberechnung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C (VOB/C) unbedingt gefordert. Und auch die KfW-Bankengruppe vergibt ihre Fördermittel nur bei nachweislicher Durchführung einer Heizlastberechnung mit hydraulischem Abgleich. Und auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt in § 14 indirekt eine Heizlastberechnung.
Heizlastberechnung zeigt die nötige Kesselleistung
Für eine Heizlastberechnung werden eine Vielzahl Faktoren erfasst, die Einfluss darauf haben, wieviel Energie zugeführt werden muss. Dazu zählen beispielsweise Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und -Lüftung (Transmissionswärmeverluste) an das Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Nachbarräume, Energiegewinne durch die Sonneneinstrahlung (Fenster etc.), der Einfluss des Windes und weiteres. Eine Heizlastberechnung erfolgt aktuell nach der Richtlinie DIN EN 12831 + Beiblatt 1 (Achtung: das "vereinfachte Verfahren" ist seit 2008 nicht mehr gültig).
Aus der Kalkulation ergibt sich, wie groß die maximale Leistung eines Heizkessels in Kilowatt (kW) ausfallen und die Heizflächen ausfallen müssen. Der Wärmeerzeuger muss die Spitzenlast an den kältesten Tagen abdecken können, darf aber nicht zu groß ausfallen.
Übrigens: Heizlast (DIN EN 12831) sollte man nicht mit dem Heizwärmebedarf der EnEV verwechseln. Erstere beschreibt die Leistung eines Kessels, letzterer gibt die geleistete Arbeit in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) pro Quadratmeter.
Sprechen Sie hier bei einem Heizungstausch oder der Planung einer Heizung im Neubau Fachbetriebe für Heiztechnik aus ihrer Region auf eine Heizlastberechnung an. Denn nach der Heizlastberechnung steht ein Heizungsvergleich an: welches System kann die ermittelte Last am besten decken?