Kommunale Wärmeplanung: Inhalt im Überblick
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Teilweise gibt es sie schon, teilweise steht sie noch aus: die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Dahinter steht ein strukturierter Prozess, der auf übergeordneter Ebene für mehr Klimaschutz im Wärmesektor sorgen soll – sobald die Dekarbonisierung hier ausreichend vorangeschritten sein wird. Die kommunale Strukturierung ist hierbei so wichtig, da Wärme, anders als Strom, nicht über weite Strecken transportiert werden kann. Man spricht eher von Maßstäben wie Quartieren oder höchstens Stadtteilen.
Eine tragende Rolle haben die Stadtwerke inne: Sie betreuen ein Netz von Fernwärme und -warmwasser. Hierfür können z. B. zukünftig auch klimafreundliche Alternativen wie Großwärmepumpen verwendet werden – vor allem, um die CO₂-Emissionen durch die Wärmeerzeugung zu senken. Fernwärme, die im Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung als Schlüsseltechnologie gilt, ist dabei vor allem im städtischen, eng bebauten, Raum sehr sinnvoll und gut umsetzbar. Gelingt die kommunale Wärmeplanung in einer Kommune, so können Eigenheimbesitzer ihr Haus dort anschließen lassen und müssen ihre eigene, vorhandene Heizung nicht umrüsten bzw. eine neue kaufen. Denn die Heizkörper würden durch Wärme aus dem Fernwärmenetz warm.
Für Kommunen bedeutet die kommunale Wärmeplanung, dass sie für ihren Bereich eine individuelle Wärmeplanung durchführen und Wärmepläne aufstellen müssen. Wenn ein kommunaler Wärmeplan entstehen soll, wird als Erstes der Ist-Zustand analysiert: mit einer Aufstellung von Energiebilanzen, Treibhausgasbilanzen und dem Wärmebedarf. Außerdem wird geprüft, welche Umweltenergie sich nutzen ließe – schließlich unterscheiden sich die Gegebenheiten vor Ort stark. In Flensburg etwa wird Fördewasser genutzt, während in München mithilfe von Geothermie Wärme aus der Erde gewonnen wird.
- Sobald eine Strategie für die jeweilige kommunale Wärmeplanung steht, muss klar sein, dass es sich dabei um einen laufenden Prozess handelt, der stetig überwacht werden muss.
Der Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) definiert kommunale Wärmeplanung wie folgt: “Die kommunale Klimaplanung (kWP) ist ein informelles Planungsinstrument der Kommune zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung.”
Weiter heißt es:
“Als Planungsinstrument erfasst die kommunale Wärmeplanung dabei auf kommunaler Ebene den Ist-Zustand, die Potenziale und gibt perspektivisch Maßnahmen zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der Wärmeversorgung in der Gemeinde vor.” Dabei soll die kommunale Wärmeplanung immer einen realistischen Transformationspfad beschreiben und sich an lokalen Gegebenheiten orientieren. Letztlich sollen mithilfe der kommunalen Wärmeplanung die im Klimaschutzgesetz verankerten Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität erfüllt werden.
Eine der Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung ist der “Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Das Bundeskabinett hat ihm am 16.08.2023 zugestimmt. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze soll, nach Abschluss aller relevanten Beratungs- und Beschlusssitzungen, zeitgleich mit dem GEG zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Gesetz zur Wärmeplanung legt das Ziel fest, dass bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden soll. Das bedeutet, dass Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme speisen sollen. Für 2045 ist das Ziel der vollkommenen Klimaneutralität angestrebt.
Die Wärmeplanung wird dabei als strategische Planung betrachtet, die Bürgergerinnen und Bürgern Orientierung über den möglichen Ausbau leitungsgebundener Wärmeversorgung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme geben soll. Außerdem heißt es, dass die Wärmeplanung zur Orientierung bei der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage beitragen soll.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15. September 2022 in Kraft getreten. Hintergrund ist die große Rolle, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung bei der Erreichung der Klimaziele spielt. Das Ziel sind treibhausgasneutrale Fernwärmenetze, an die Verbraucher für eine effiziente Versorgung mit erneuerbaren Energien angeschlossen werden.
Die BEW soll als Anreiz für Wärmenetzbetreiber dienen, Investitionen in den Neubau von Wärmenetzen mit hohem regenerativen Anteil zu tätigen. Im Rahmen der BEW können folgende Institutionen einen Antrag stellen:
- Unternehmen
- Kommunen
- kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen, Zweckverbände
- eingetragene Vereine
- eingetragene Genossenschaften
- Contractoren, die bestimmte Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllen
Gefördert werden:
- Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Modul 3 - Einzelmaßnahmen
- Modul 4 - Betriebskostenförderung
Warum gewinnt das Thema für Eigenheimbesitzer zunehmend an Bedeutung?
Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist und beispielsweise Fernwärme nahezu flächendeckend zur Verfügung steht, geht diese Option jeden Hausbesitzer etwas an. Denn der Anschluss an ein Fernwärmenetz birgt zahlreiche Vorteile gegenüber der Wärmeerzeugung im eigenen Heizungskeller. Neben klimafreundlicherem Heizen bietet der Anschluss ans Fernwärmenetz außerdem viel Einsparpotenzial. Weiterhin bietet der Anschluss Planungs- und Investitionssicherheit.
Heizungsbauer aus Ihrer Region beraten Sie gerne dazu.
Neben Gründen, die auf Freiwilligkeit basieren, steht auch eine Anschlusspflicht für Hausbesitzer an ein Wärmenetz zur Diskussion. Diesen Vorschlag hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in die Diskussion eingebracht. Von dieser Seite kam zugleich der Ratschlag an Eigenheimbesitzer, zunächst zu prüfen, ob in ihrer Gegend der Anschluss an ein Fernwärmenetz vorgesehen ist, bevor sie sich nun noch kurzfristig eine eigene neue Heizung zulegen.
Fernwärme oder eigene neue Heizung: An wen können sich Hausbesitzer in ihrer Kommune wenden?
Wenn Hausbesitzer sich informieren möchten, ob für die Gegend, in der ihr Haus steht, ein kommunaler Wärmeplan mit Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz besteht oder angedacht ist, haben sie mehrere Anlaufstellen. In erster Linie sind dies die Stadtwerke oder der Energieversorger. Wenn Sie sich an Ihren Energieversorger wenden, sollten Sie alle relevanten Auskünfte erhalten. Einige Versorger stellen sogar grafisch dar, in welchem Ort konkret die Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz besteht.
Kommunen sehen bereits für bestimmte Grundstücke einen Anschlusszwang an die Fernwärme vor. Gut zu wissen: Es gibt bei der Nutzung von Fernwärme keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Fernwärmenetzen. In der Regel ist es jeweils nur ein Versorger, der für eine bestimmte Gegend ein Fernwärmenetz anbietet. Das heißt, der Betrieb eines Fernwärmenetzes ist ein lokales Monopol und man kann nicht einfach zu einem anderen Versorger der eigenen Wahl wechseln.
- Wenn Sie sich zunächst informieren möchten, ob der Anschluss an ein Fernwärmenetz in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie sich auch zunächst an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden. Dort kann für Ihren Altbau auch ein sogenannter Vollkostenvergleich angestellt werden, der alle anfallenden Kosten gegenüberstellt und so aufzeigen kann, ob sich der Anschluss ans Fernwärmenetz für Sie lohnt. Aber auch Ihr Heizungsinstallateur des Vertrauens kann Ihnen eine Auskunft geben.
Grundsätzlich eignet sich Fernwärme in dicht besiedelten Gebieten besser – auch, weil Fernwärme sich erst dann gut rechnet, wenn mehr Nutzer an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Etwa ein Drittel der generierten Wärme stammt aus Müllverbrennung oder industrieller Abwärme, die in dichter besiedelten Gegenden besser verfügbar sind. Der Rest der Fernwärme stammt derzeit noch immer aus fossilen Brennstoffen.
Auf dem Land ist Fernwärme dann lohnenswert, wenn sie aus der Verwertung von Hackschnitzeln oder Biogas stammt, die dort lokal günstig genutzt werden können.
Wie weit sind die einzelnen Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden bereits mit ihrer kommunalen Wärmeplanung?
Wenn es um kommunale Wärmeplanung geht, geht es letztlich um die Art, wie Sie Ihr Haus beheizen. Daher ist es von Interesse, ob und wenn ja wann, Ihre Region ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben wird. So erfahren Sie beispielsweise auch, ob es sich für Sie noch lohnt, von Gas auf Wärmepumpe umzurüsten.
Kommunale Wärmeplanung der Länder im Überblick
Bundesland | Stand der kommunalen Wärmeplanung |
Kommunale Wärmeplanung NRW | Es wird davon ausgegangen, dass in NRW die kommunale Wärmeplanung bis 2028 fertiggestellt sein könnte. Einige Städte, z. B. Köln, Düsseldorf und Aachen haben bereits begonnen. |
Kommunale Wärmeplanung Baden-Württemberg | Stadtkreis und große Kreisstädte müssen bis Ende 2023 einen Wärmeplan vorlegen. Die anderen sollen nachfolgen. |
Kommunale Wärmeplanung Bayern | Eine Pflicht ist ab 2024 vorgesehen; die Landesregierung orientiert sich an Maßgaben der Bundesregierung |
Kommunale Wärmeplanung Niedersachsen | Die Kommunen müssen bis Ende 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat dazu einen Leitfaden erstellt. |
Kommunale Wärmeplanung Hessen | Das Land Hessen bietet einen gut verständlichen Leitfaden für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung an. Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen ab November 2023 mit der Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans beginnen. In der ersten Fassung muss dieser bis November 2026 fertiggestellt sein. Einige Kommunen haben, Stand Juli 2023, bereits mit der Planung begonnen. Grundlage der Maßnahmen ist das Hessische Energiegesetz. |
Kommunale Wärmeplanung Schleswig-Holstein | Das Energie- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein verpflichtet ganze 78 Gemeinden, mit der kommunalen Wärmeplanung zu beginnen. Das sind rund 60 Prozent der Bevölkerung in Schleswig-Holstein. |
Kommunale Wärmeplanung Brandenburg | Stand September 2023 besteht in Brandenburg noch keine Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung. |
Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz | Alle Kommunen in RLP sollen bis zum Jahr 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kommunen erhalten hierfür angepasste Förderungen vom Land. |
Kommunale Wärmeplanung Sachsen | Kommunen können bis zum 31. Dezember 2023 bis zu 90 Prozent Förderung erhalten, Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten eine 100-Prozent-Förderung. |
Kommunale Wärmeplanung Berlin | Berlin hat sich gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 die CO₂-Emissionen auf ein klimaneutrales Niveau zu senken. Eine Wärmestrategie wurde bereits erstellt. Ziel ist, die Wärmeversorgung zu 44 % mit Fernwärme, 17 % mit EE und 25 % mit Strom sicherzustellen. |
Kommunale Wärmeplanung Saarland | Stand Juli 2023 hat das Saarland noch nicht übergeordnet mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen, man warte auf Gelder vom Bund. Dennoch beginnen einzelne Kommunen bereits mit der Wärmeplanung. |
Kommunale Wärmeplanung Bremen | In Bremen soll bis 2025 eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Zusätzlich wurde gemeinsam mit dem Energieversorger SWB ein sogenannter Wärmeatlas erstellt, der Aufschluss über den Bedarf gibt. |
Kommunale Wärmeplanung Thüringen | In Thüringen können Gemeinden, Landkreise u. ä. Beratung und Förderung zur kommunalen Wärmeplanung erhalten. |
Kommunale Wärmeplanung Mecklenburg-Vorpommern | Rostock hat einen zentralen Wärmespeicher. Ein kommunaler Wärmeplan besteht dort seit über einem Jahr. Für das Land Mecklenburg-Vorpommer besteht noch keine kommunale Wärmeplanung. |
Kommunale Wärmeplanung Sachsen-Anhalt | Das Land Sachsen-Anhalt empfiehlt den Kommunen, die 90- bis 100-prozentigen Förderung des Bundes zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Anspruch zu nehmen. Sie kann bis zum 31.12.2023 beantragt werden. |
Kommunale Wärmeplanung Hamburg | Gemäß dem Hamburgischen Klimagesetz betreibt die Hansestadt bereits seit 2016 ein stadtweites Wärmekataster. Die Hamburger Wärmeplanung soll Ende 2024 stehen und die Pflicht soll demnach ab 2025 greifen. |
Welche neuen Vorgaben macht der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem neuen GEG & Wärmeplanungsgesetz, insbesondere für Hausbesitzer?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat am 08.09.2023 den Bundestag passiert. Daher können sich Hausbesitzer jetzt auf ein bestimmtes Vorgehen einstellen. So gilt mittelfristig auch für Bestandsgebäude, dass deren Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Doch das wird zeitlich hinter der flächendeckend verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung angeordnet. Für Neubauten, die in Neubaugebieten liegen, gilt diese Vorgabe ab dem 01.01.2024. Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, haben noch Zeit bis Ende Juni 2026 beziehungsweise 2028 - je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt sein muss.
Sobald die kommunale Wärmeplanung gilt, kann das für Hausbesitzer ein großer Vorteil sein: Da sie keinen eigenen Wärmeerzeuger brauchen, wenn sie Fern- oder Nahwärme nutzen können, birgt der Anschluss ans Wärmenetz ein großes Einsparpotenzial im laufenden Betrieb. Für den Anschluss fallen Kosten von etwa 15.000 Euro an, die jedoch förderfähig sind. Alternativ soll auch der Einbau einer Biomasse-Heizung, etwa mit Pellets oder mit Holz, uneingeschränkt möglich sein. Zudem wird es optimierte Förderungen für regenerative Heizungssysteme geben. Sie hängen vom Haushaltseinkommen und von der Geschwindigkeit des Heizungswechsels ab und können bis zu 70 Prozent betragen. So gibt es für das Austauschen der Heizung sehr attraktive Zuschüsse.
Wie verhalte ich mich jetzt als Hausbesitzer richtig, wenn ich meine Heizung modernisieren möchte (angesichts der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen)?
Im zeitlichen Fahrplan des neuen GEG sind alle weiteren Maßnahmen der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen untergeordnet. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen ihn bis zum 30. Juni 2028 erstellen, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis zum 30. Juni 2026.
- § 71 (8) GEG enthält dabei eine interessante Formulierung, die besagt, dass nach Ablauf der oben genannten Daten jedes Gemeindegebiet so behandelt wird, als läge eine Wärmeplanung vor – ob dies tatsächlich der Fall ist oder nicht.
Vorher müssen Hauseigentümer an ihrer bestehenden Heizung nichts ändern. Daher ist es möglich, eine noch funktionstüchtige Gasheizung oder Ölheizung bis dahin weiterzubetreiben, wenn es sich um eine zeitgemäße Technik, etwa Brennwerttechnik oder einen Niedertemperaturkessel handelt. Sollten Sie noch nicht geplant haben, beispielsweise ihre Ölheizung zu erneuern, kann es also sinnvoll sein, mit der Entscheidung für einen Heizungstausch noch zu warten, bis die Wärmeplanung der eigenen Kommune steht – beziehungsweise das zugewiesene Datum abgelaufen ist.
Es kann sich aber finanziell lohnen, eher früher als später auf regenerative Heizungssysteme umzustellen. Denn für Heizungsmodernisierungen stehen, wenn es sich um einen Wechsel hin zu einem erneuerbar betriebenen System handelt, sehr hohe Fördergelder für Heizungen im Raum.
Es ist daher sinnvoll, früh zu wechseln, um die noch hohen Förderungen mitzunehmen. Diese sinken nämlich ab 2028 sukzessive. Und ab 2045 ist ohnehin für jedes fossile Heizungssystem Schluss und es darf nicht mehr betrieben werden.
Sichern Sie sich am besten schon bald einen Termin bei einem Heizungsfachbetrieb zur Beratung!
Welche Fristen bzw. welchen zeitlichen Rahmen müssen Kommunen jetzt bei der Wärmeplanung einhalten?
- Verpflichtende Vorgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BWMSB) zur Wärmeplanung unterscheiden sich anhand der Einwohnerzahl einer Kommune. Liegt die Einwohnerzahl über 100.000, so soll die Frist bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung kürzer sein, während Gegenden mit Einwohnern zwischen 10.000 und 100.000 etwas länger Zeit haben sollen.
- Wärmenetze sollen dabei ab dem 01. Januar 2030 zu mindestens 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2044 vollständig mithilfe von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.
- Wärmenetzbetreiber müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Transformations- und Wärmenetzausbauplan vorlegen.
FAQ zur kommunalen Wärmeplanung
Unter kommunaler Wärmeplanung versteht man einen langfristig und strategisch angelegten Prozess, der eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung zum Ziel hat.
Stand Juli 2023 gibt es bereits teilweise gesetzliche Verpflichtungen für Kommunen, eine Wärmeplanung durchzuführen. Diese existieren bis jetzt in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.
Laut dem Institut für Urbanistik sind wichtige Elemente einer kommunalen Wärmeplanung unter anderem Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, Strategieentwicklung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Wärmenetze.
Jede Kommune entwickelt ihren eigenen kommunalen Wärmeplan, da sich die örtlichen Anforderungen stark unterscheiden.