Der Energieausweis ist ein Steckbrief, der verschiedene Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes enthält. Seit 2009 besteht die Energieausweis-Pflicht. Die rechtliche Basis ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die bisherige Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Energieausweis einfach erklärt
- Wann der Energieausweis Pflicht ist
- Der Energieausweis bei Hausverkauf und Mieterwechsel
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Welche Angaben im Energieausweis stehen
- Was kostet ein Energieausweis?
- Strafen bei Fehlen vom Energieausweis
- Energieausweis: Ein wichtiges Dokument für Inhaber, Käufer und Mieter
Wann der Energieausweis Pflicht ist
Grundsätzlich ist für jedes Wohngebäude, bei dem ein Nutzerwechsel erfolgen soll, das Vorhandensein eines Energieausweises Pflicht. Ausnahmen bilden dabei Baudenkmäler, Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern, nur periodisch beheizte Ferienhäuser sowie landwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Viehställe oder Gewächshäuser.
Für Nichtwohngebäude wie Geschäfte, Restaurants, oder Banken gilt: Liegt bereits ein Energieausweis vor, ist er auch weiterhin Pflicht. In Gebäuden, die sowohl Wohnfläche als auch Räume für andere Zwecke unter einem Dach vereinen, besteht nur für den Wohnbereich eine Energieausweis-Pflicht.
Der Energieausweis bei Hausverkauf und Mieterwechsel
Soll ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden, muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Interessenten erhalten so einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes, die Art der Beheizung und die damit verbundenen Energiekosten, und können diese Werte in ihre Entscheidung einfließen lassen.
Da eine gute Energieeffizienz für viele potenzielle Käufer und Mieter ein wichtiges Kriterium ist, soll der Energieausweis zugleich einen Anreiz für den Anbieter einer Immobilie darstellen, diese energetisch auf den neuesten Stand zu bringen – etwa durch Wärmedämmung oder einen Heizungstausch. Mit seiner Einführung wollte die Bundesregierung also auch dafür sorgen, dass die politischen Klimaziele leichter erreicht werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Prinzipiell existieren zwei Versionen des Energieausweises – der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Beide sind zehn Jahre gültig. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in der Art, wie die Energiekennwerte ermittelt werden. Der Verbrauchsausweis enthält weniger Daten und ist damit sowohl leichter zu erstellen als auch günstiger. Gleichzeitig ist er aber auch weniger aussagekräftig.
Der Bedarfsausweis
Für Neubauten sowie Gebäude, die nicht den Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) entsprechen und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht. Dieser enthält den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und berücksichtigt dabei Aspekte wie die Dämmung, die Fenster oder die Effizienz der Heizungsanlage. Der Bedarfsausweis wird von Energieberatern, Architekten oder Schornsteinfegern ausgestellt.
Der Verbrauchsausweis
Einen verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) bedarf es bei bestehenden Gebäuden. Er wird vom jeweiligen Energieversorger oder zertifizierten Fachleuten wie Heizungsinstallateuren nach einer persönlichen Besichtigung des Gebäudes ausgestellt. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt den realen bisherigen Energieverbrauch der Bewohner und liefert die Mittelwerte der Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden. Auf diese Weise wird wechselndem Nutzerverhalten und unerwarteten Witterungsverhältnissen Rechnung getragen.
Welche Angaben im Energieausweis stehen
Jeder Energieausweis besteht aus mehreren Seiten, von denen für Hauskäufer und Mieter besonders die ersten drei von Bedeutung sind. Welche Werte diese enthalten, zeigt die folgende Tabelle:
Seite 1 | Seiten 2 und 3 |
- Adresse des Gebäudes - Baujahr - Anzahl der Wohneinheiten - Technische Informationen zum Heizsystem und Warmwasser - Angabe des Berechnungsverfahrens (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) | - Angaben zur Energieeffizienzklasse - Energieverbrauch pro Quadratmeter in den letzten 3 Abrechnungsperioden (Verbrauchsausweis) - Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung pro Jahr (Bedarfsausweis) |
So finden sich auf der ersten Seite des Energieausweises stets allgemeine Angaben zum Gebäude wie dessen Adresse und Baujahr. Auch Informationen zu den Energieträgern für Heizung und Warmwasser sind hier abgebildet. Wurde der Energieausweis nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt, enthält sie auch Daten zur Nutzung erneuerbarer Energien und dem Lüftungskonzept. Zudem macht die erste Seite Angaben dazu, ob es sich bei dem Energieausweis um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Seite 1 eines Energieausweises | Quelle: © Engineer / Adobe Stock
Auf den Seiten 2 und 3 befindet sich eine von Dunkelgrün (A+) bis Dunkelrot (H) reichende Farbskala. Anhand von Pfeilen werden hier End- und Primärenergiebedarf des Gebäudes angezeigt. Bei energieeffizienten Häusern liegen diese Werte im grünen Bereich. Ein Energieausweis für ein altes Haus, das länger nicht saniert wurde, wird dagegen eher Werte im orange- bis rotfarbenen Spektrum aufweisen.
Seite 2 eines Energieausweises | Quelle: © Engineer / Adobe Stock
Seite 4 des Energieausweises richtet sich an Immobilienbesitzer, da die ausstellenden Experten hier Maßnahmen aufführen können, die zu einer Verbesserung des Energiestandards und somit zu einer Senkung des Energiebedarfs beitragen.
Seite 4 eines Energieausweises | Quelle: © Engineer / Adobe Stock
Seite 5 liefert dann noch Erklärungen zu den genannten Werten und den dafür verwendeten Fachbegriffen – beispielsweise, was unter „Endenergieverbrauch“ zu verstehen ist. Dies soll dabei helfen, den Energieausweis richtig lesen und interpretieren zu können.
Seite 5 eines Energieausweises | Quelle: © Engineer / Adobe Stock
Was kostet ein Energieausweis?
Wollen Sie einen neuen Energieausweis beantragen, müssen Sie je nach Art mit Kosten zwischen 70 und 400 Euro rechnen. Handelt es sich um ein sehr altes Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, muss meist der Bedarfsausweis erstellt werden. Für die Begehung vor Ort und die Berechnung der Daten fallen dann eventuell sogar 600 bis 800 Euro an. Im Internet werden Sie auch deutlich günstigere Angebote finden. Diese sind aber oft nicht seriös und erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften.
Strafen bei Fehlen vom Energieausweis
Können Sie als Eigentümer einer Immobilie bei einem Verkauf oder einer Vermietung keinen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 Abs. 1 Satz 13 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro kann die Folge sein. Ein Energieausweis ist immer dann nicht gültig, wenn er von nichtbefugten Stellen ausgehändigt wurde beziehungsweise die Angaben auf dem Ausweis unvollständig oder fehlerhaft sind.
Energieausweis: Ein wichtiges Dokument für Inhaber, Käufer und Mieter
Sofern ein Wohnhaus also nicht nur der Eigennutzung dient, muss dafür ein von Experten ausgestellter Energieausweis vorliegen. Denn dieser gibt einen schnellen und präzisen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes und die zu erwartenden Energiekosten. Für potenzielle Käufer oder Mieter stellt er somit ein nützliches Instrument dar, um den Wert einer Immobilie einzuschätzen. Hausbesitzern soll er indes Möglichkeiten aufzeigen, diesen durch Sanierungen zu steigern und dadurch auch zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.